4. Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität
Die zuständigen österreichischen Behörden haben dem Parlament einen Antrag zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Martin Ehrenhauser im Rahmen eines bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängigen Verfahrens übermittelt.
Der Antrag wird gemäß Artikel 6 Absatz 2 GO an den JURI-Ausschuss überwiesen.