Der Haushaltsausschuss hat gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Haushaltsordnung in der Lesart von Nummer 20 der Gemeinsamen Erklärung zu den nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags auf das Haushaltsverfahren anzuwendenden Übergangsmaßnahmen den Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 25/2012 der Kommission genehmigt ((N7-0090/2012 - C7-0237/2012 - 2012/2178(GBD)).
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Der Haushaltsausschuss hat gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Haushaltsordnung beschlossen, keine Einwände gegen den vom Europäischen Datenschutzbeauftragten unterbreiteten Entwurf in Bezug auf die Mittelübertragung 01/2012 zu erheben.
Der Haushaltsausschuss hat gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Haushaltsordnung beschlossen, keine Einwände gegen den vom Europäischen Rechnungshof unterbreiteten Entwurf in Bezug auf die Mittelübertragung V/AB-01/A/12 zu erheben.
Der Haushaltsausschuss hat gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Haushaltsordnung beschlossen, keine Einwände gegen den vom Europäischen Rechnungshof unterbreiteten Entwurf in Bezug auf die Mittelübertragung V/AB-02/C/12 zu erheben.
Der Haushaltsausschuss hat gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Haushaltsordnung beschlossen, keine Einwände gegen den vom Europäischen Rechnungshof unterbreiteten Entwurf in Bezug auf die Mittelübertragung V/AB-03/A/12 zu erheben.
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Gemäß Artikel 179 der Haushaltsordnung hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde die Haushaltsbehörde von dem Vorhaben der Erweiterung ihrer Räumlichkeiten in Paris unterrichtet.