Der Präsident teilt gemäß Artikel 61 Absatz 1 GO mit, dass er den folgenden Standpunkt des Rates mit den Gründen, aus denen der Rat seinen Standpunkt festgelegt hat, und dem Standpunkt der Kommission erhalten hat:
- Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien (05682/1/2012 - C7-0221/2012 - 2010/0390(COD)) Ausschussbefassung: federführend: INTA
Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, um Stellung zu nehmen, beginnt somit am folgenden Tag, dem 14. September 2012.