Abänderungsentwürfe an den Mitteln von Einzelplan III des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (Kommission)
Abänderungsentwürfe an den Mitteln der Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (Europäisches Parlament, Rat, Gerichtshof, Rechnungshof, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen, Europäischer Bürgerbeauftragter und Europäischer Datenschutzbeauftragter)
Gemäß den Bestimmungen der Verträge sind für die Annahme der Abänderungsentwürfe die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments erforderlich.
(Die angenommenen Abänderungsentwürfe sind im Anhang als „Angenommene Texte“ aufgeführt.)
(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 2)
Wortmeldungen
Vor der Abstimmung
Giovanni La Via (Generalberichterstatter für den Haushaltsplan) schlägt folgende technische Änderungen vor, die das Parlament billigt:
„Wie jedes Jahr müssen aufgrund der Komplexität des Verfahrens bestimmte technische Anpassungen zur Abstimmung gestellt werden.
Erstens ist das einzige Referenzdokument für Beträge DOC 6. Bei Mehrfach-Abänderungen bezieht sich die Abstimmung auf alle von ihnen abgedeckten Haushaltslinien.
Zweitens sind an den Pilotprojekten und den vorbereitenden Maßnahmen Korrekturen vorzunehmen:
- Das Pilotprojekt „Entwicklung von Indikatoren zur Messung der Umsetzung der Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ (Linie 33 06 09) wird unter der Rubrik 3a angenommen, nicht der Rubrik 1a.
- Die vorbereitende Maßnahme „Verzehr von Obst und Gemüse“ (Linie 17 03 19) wird unter der Rubrik 2 angenommen, nicht der Rubrik 3b.
- Pilotprojekt „Förderung der Eigenfürsorge in der Europäischen Union“ (Linie 17 03 17): Der korrekte Betrag der Zahlungen ist 1 Million EUR, nicht 100 000 EUR.
- Bei der vorbereitenden Maßnahme „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel als Querschnittsthemen“ (Linie 07 13 03) werden die Verpflichtungen und die Zahlungen um 2 Millionen EUR gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans gekürzt.
- Bei der vorbereitenden Maßnahme „Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe“ (Linie 23 02 04) werden die Verpflichtungen und die Zahlungen um 1 Million EUR gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans gekürzt.
Der Standpunkt des Parlaments trägt dem Berichtigungsschreiben Nr.°1/2013, das am 19. Oktober 2012 von der Kommission angenommen wurde, nicht Rechnung; es wird allerdings in die Vermittlung einfließen.
Ich schließe mit einem Aufruf zur Abstimmung.
Die Einheit und Geschlossenheit des Parlaments sind für den Haushaltsplan 2013 von allergrößter Bedeutung. Wir haben eine schwere Vermittlung mit dem Rat vor uns, der nicht bereit zu sein scheint, die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Ich rufe Sie auf, in aller Deutlichkeit abzustimmen, um zu zeigen, dass das Parlament vereint ist und diesen Kampf gemeinsam aufnehmen wird.“
Nach der Abstimmung
Andreas Mavroyiannis (amtierender Ratsvorsitzender) nimmt die Unterschiede der Standpunkte des Parlaments und des Rates zur Kenntnis und ist damit einverstanden, gemäß Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union den Vermittlungsausschuss einzuberufen.