5. Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität
Die französischen Behörden haben einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Marine Le Pen gestellt, die vom Generalstaatsanwalt beim Appellationshof Lyon beantragt wurde.
Der Antrag wird gemäß Artikel 6 Absatz 2 GO an den JURI-Ausschuss überwiesen.