Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Protokoll
Montag, 10. Dezember 2012 - Straßburg

10. Mittelübertragungen

Gemäß Artikel 22 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, keine Einwände gegen die Vorlage des Ausschusses der Regionen betreffend die Mittelübertragungen INF 11/2012, INF 12/2012, INF 13/2012, INF 14/2012 und INF 15/2012 zu erheben.

Gemäß Artikel 22 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, keine Einwände gegen die Vorlage des Europäischen Bürgerbeauftragten betreffend die Mittelübertragung 4/2012 zu erheben.

Gemäß Artikel 22 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, keine Einwände gegen die Vorlage des Europäischen Rechnungshofs betreffend die Mittelübertragung V/AB-12/C/12 zu erheben.

°
° ° °

Gemäß den Artikeln 22 und 24 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, keine Einwände gegen die Vorlage des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses betreffend die Mittelübertragungen DEC 1/2012, DEC 2/2012 und DEC 3/2012 zu erheben.

Gemäß den Artikeln 22 und 24 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, keine Einwände gegen die Vorlage des Ausschusses der Regionen betreffend die Mittelübertragung 1/2012 zu erheben.

°
° ° °

Gemäß Artikel 24 der Haushaltsordnung informiert der Rechnungshof dem Europäischen Union die Haushaltsbehörde von seinem Vorschlag betreffend die Mittelübertragungen 6/2012 und 7/2012.

°
° ° °

Gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Haushaltsordnung, wie er unter Nummer 20 des Entwurfs einer gemeinsamen Erklärung zu den nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon auf das Haushaltsverfahren anzuwendenden Übergangsmaßnahmen ausgelegt wird, hat der Haushaltsausschuss den Vorschlag der Kommission betreffend die Mittelübertragung DEC 48/2012 (N7-0128/2012 - C7-0384/2012 - 2012/2305(GBD)) gebilligt.

°
° ° °

Gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, keine Einwände gegen den Antrag des Europäischen Bürgerbeauftragten auf Änderung des Stellenplans 1 – Haushaltsjahr 2012 zu erheben.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen