12. Weiterbehandlung eines Antrags auf Aufhebung der Immunität
Entsprechend dem Beschluss der Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 über die Aufhebung der Immunität von Martin Ehrenhauser im Zusammenhang mit einem bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängigen Verfahren (Punkt 6.1 des Protokolls vom 23.10.2012) haben die zuständigen Behörden Österreichs das Parlament gemäß Artikel 7 Absatz 9 GO vom Ende der juristischen Untersuchungen unterrichtet.
Diese Mitteilung wurde dem JURI-Ausschuss zur Kenntnisnahme übermittelt.