Die Auslegung von Artikel 187 GO des Ausschusses für konstitutionelle Fragen wurde gestern im Plenum verkündet (Punkt 3 des Protokolls vom 10.12.2012).
Da weder eine Fraktion noch mindestens 40 Mitglieder Einspruch erheben (Artikel 211 Absatz 4 GO), gilt diese Auslegung als angenommen.