Die zuständigen Behörden der Republik Österreich haben beim Präsidenten die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Hans-Peter Martin im Zusammenhang mit einem bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängigen Verfahren beantragt.
Der Antrag wird gemäß Artikel 6 Absatz 2 GO an den JURI-Ausschuss überwiesen.