Die zuständigen belgischen Behörden haben die Wahl von Mark Demesmaeker zum Mitglied des Europäischen Parlaments anstelle von Frieda Brepoels mit Wirkung vom 1. Februar 2013 mitgeteilt.
Solange sein Mandat nicht geprüft ist oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nimmt Mark Demesmaeker gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO unter der Voraussetzung, dass er zuvor eine Erklärung abgegeben hat, wonach er kein Amt innehat, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist, an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil.