7. Unterzeichnung von nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommenen Rechtsakten
Der Präsident teilt mit, dass er am Dienstag gemäß Artikel 74 GO folgende gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommene Gesetzgebungsakte gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates unterzeichnen wird:
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (00051/2012/LEX - C7-0030/2013 - 2010/0212(COD))
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte (00057/2012/LEX - C7-0016/2013 - 2012/0049(COD)).