5.5. Delegierte Verordnungen der Kommission anstelle der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) (C(2012)9593 und C(2012)9623) (Abstimmung)
Nachdem sie bekräftigt hat, dass die Kommission sich dem Grundsatz der Rechtssicherheit verpflichtet fühlt, gibt Connie Hedegaard (Mitglied der Kommission) eine Erklärung ab, in der sie insbesondere Folgendes mitteilt:
- die Kommission versichert, dass im Zuge der Entscheidung über die Clearingpflicht bei bestimmten außerbörslichen Derivaten eine ausreichende Frist vereinbart worden sei, damit sich die nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften an die neuen Bestimmungen anpassen können;
- die Kommission beabsichtigt ebenfalls, die geplante Einführung der rechtzeitigen Bestätigung der Bedingungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der EMIR-Verordnung zu präzisieren;
- die Kommission ist bereit, mit dem Parlament im Rahmen eines offenen und transparenten Dialogs bei der Ausarbeitung künftiger technischer Standards zusammenzuarbeiten und ihm für seine Bewertung ausreichende Fristen einzuräumen.
Nach dieser Erklärung, und nachdem sie bestätigt hat, dass ihr mündlich und schriftlich zugesagt wurde, dass die Probleme gelöst werden sollen, indem die Kommission häufig gestellte Fragen zusammen mit den dazugehörigen Antworten veröffentlicht, zieht Sharon Bowles (Vorsitzende des ECON-Ausschusses) den Entschließungsantrag zurück.