Die Berichtigung (P7_TA(2013)0048(COR01)) wurde gestern im Plenum bekannt gegeben (Punkt 8 des Protokolls vom 11.3.2013).
Da dazu kein Antrag einer Fraktion oder von mindestens 40 Mitgliedern auf Abstimmung (Artikel 216 Absatz 4 GO) eingegangen ist, gilt diese Berichtigung als gebilligt.