Der Präsident weist darauf hin, dass Nikiforos Diamandouros mitgeteilt hat, dass er von seinem Amt als Europäischer Bürgerbeauftragter mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 zurücktreten wird. Er informiert die Mitglieder darüber, dass im Amtsblatt vom 4. April ein Aufruf zur Einreichung von Kandidaturen veröffentlicht wurde und die Frist für die Einreichung von Kandidaturen am 8. Mai 2013 abläuft.
Der Präsident weist darauf hin, dass gemäß Artikel 204 Absatz 2 GO jede Kandidatur von mindestens 40 Mitgliedern aus mindestens zwei Mitgliedstaaten unterstützt werden muss und es untersagt ist, mehrere Kandidaturen gleichzeitig zu unterstützen. Unterstütze ein Mitglied mehrere Kandidaturen, können seine Unterstützungen nicht berücksichtigt werden. Werde eine Kandidatur beim Präsidenten nach dem 8. Mai eingereicht, sei es nicht mehr möglich eine Unterstützungsunterschrift zurückzunehmen oder hinzuzufügen.
Gemäß Artikel 204 Absatz 3 GO würden die Kandidaturen, die allen festgelegten Kriterien entsprächen, vom Präsidenten dem Petitionsausschuss übermittelt. Dieser werde voraussichtlich im Juni Anhörungen veranstalten, um die Bewerber zu hören. Die Anhörungen stünden allen Mitgliedern offen.
Der Präsident teilt zudem mit, dass das Parlament die Wahl während der Juli-Tagung durchführen wird, damit der neue Bürgerbeauftragte am 1. Oktober 2013 sein Amt antreten kann.
Diese Informationen würden in einer Mitteilung im Namen des Präsidenten allen Mitgliedern über das E-Mail-Postfach „Ombudsman Election 2013“ übermittelt werden, das zu diesem Zweck eingerichtet worden sei und über das auch Fragen der Mitglieder zu diesem Thema eingereicht werden könnten.