Die Auslegung von Artikel 159 Absatz 3 GO des Ausschusses für konstitutionelle Fragen wurde gestern im Plenum bekanntgegeben (Punkt 9 des Protokolls vom 15.4.2013).
Da weder eine Fraktion noch mindestens 40 Mitglieder gemäß Artikel 211 Absatz 4 GO Einspruch gegen diese Auslegung erhoben haben, gilt sie als angenommen (P7_TA(2013)0121).