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Protokoll
Montag, 20. Mai 2013 - Straßburg

3. Zusammensetzung des Parlaments

Die zuständigen maltesischen Behörden haben die Wahl von Claudette Abela Baldacchino anstelle von Louis Grech, von Marlene Mizzi anstelle von Edward Scicluna und von Roberta Metsola anstelle von Simon Busuttil zu Mitgliedern des Europäischen Parlaments mitgeteilt.

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Akts vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments und Artikel 4 Absätze 1 und 4 GO nimmt das Europäische Parlament die Wahl von Claudette Abela Baldacchino, Marlene Mizzi und Roberta Metsola zu Mitgliedern des Europäischen Parlaments mit Wirkung vom 25. April 2013 zur Kenntnis.

Solange ihre Mandate nicht geprüft worden sind oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nehmen Claudette Abela Baldacchino, Marlene Mizzi und Roberta Metsola gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil, sofern sie zuvor eine Erklärung dahingehend abgegeben haben, dass sie kein Amt innehaben, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist.

Die zuständigen italienischen Behörden haben mitgeteilt, dass Debora Serracchiani zur Präsidentin der Region Friaul-Julisch Venetien gewählt wurde und Franco Frigo an deren Stelle zum Mitglied des Europäischen Parlaments mit Wirkung vom 7. Mai 2013 gewählt wurde.

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Akts vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments und Artikel 4 Absätze 1 und 4 GO stellt das Europäische Parlament das Freiwerden des Sitzes von Debora Serracchiani fest und nimmt die Wahl von Franco Frigo zum Mitglied des Europäischen Parlaments zu diesem Datum fest.

Solange sein Mandat nicht geprüft ist oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nimmt Franco Frigo gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO unter der Voraussetzung, dass er zuvor eine Erklärung abgegeben hat, wonach er kein Amt innehat, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist, an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil.

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