Die Auslegung von Artikel 156, paragraphe 6, GO durch den Ausschuss für konstitutionelle Angelegenheiten wurde gestern im Plenum bekannt gegeben (Punkt 4 des Protokolls vom 20.5.2013).
Da weder eine Fraktion noch mindestens 40 Mitglieder gemäß Artikel 211 Absatz 4 GO dagegen Einspruch erhoben haben, gilt diese Auslegung als angenommen (P7_TA(2013)0207).