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Protokoll
Dienstag, 21. Mai 2013 - Straßburg

2. Auslegung der Geschäftsordnung

Die Auslegung von Artikel 156, paragraphe 6, GO durch den Ausschuss für konstitutionelle Angelegenheiten wurde gestern im Plenum bekannt gegeben (Punkt 4 des Protokolls vom 20.5.2013).

Da weder eine Fraktion noch mindestens 40 Mitglieder gemäß Artikel 211 Absatz 4 GO dagegen Einspruch erhoben haben, gilt diese Auslegung als angenommen (P7_TA(2013)0207).

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