Die Berichtigung (P6_TA(2009)0360(COR01)) wurde gestern im Plenum bekannt gegeben (Punkt 9 des Protokolls vom 1.7.2013).
Da weder eine Fraktion noch mindestens 40 Mitglieder beantragt haben, dass sie zur Abstimmung gestellt wird (Artikel 216 Absatz 4 GO), gilt diese Berichtigung als angenommen.