6. Weiterbehandlung eines Antrags auf Aufhebung der Immunität
Im Anschluss an den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. April 2013 über die Aufhebung der Immunität von Jürgen Creutzmann im Rahmen eines bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal anhängigen Verfahrens (Punkt 8.5 des Protokolls vom 16.4.2013) haben die zuständigen deutschen Behörden dem Parlament gemäß Artikel 7 Absatz 9 GO mitgeteilt, dass dieses Verfahren abgeschlossen wurde.