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Protokoll
Donnerstag, 21. November 2013 - Straßburg

2. Mittelübertragungen

Gemäß Artikel 25 der Haushaltsordnung hat der Ausschuss der Regionen die Haushaltsbehörde von den Mittelübertragungen INF 4/2013, INF 5/2013, INF 6/2013, INF 7/2013 und INF 8/2013 unterrichtet.

Gemäß Artikel 25 der Haushaltsordnung hat der Europäische Bürgerbeauftragte die Haushaltsbehörde von der Mittelübertragung 4/2013 unterrichtet.

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 und Artikel 27 der Haushaltsordnung hat der Europäische Bürgerbeauftragte die Haushaltsbehörde von der Mittelübertragung 5/2013 unterrichtet.

Gemäß Artikel 25 der Haushaltsordnung hat der Rechnungshof die Haushaltsbehörde von der Mittelübertragung V/AB-07/C/13 unterrichtet.

Gemäß Artikel 25 der Haushaltsordnung hat der Europäische Auswärtige Dienst die Haushaltsbehörde von der Mittelübertragung 2/2013 unterrichtet.

Gemäß Artikel 25 der Haushaltsordnung hat der Europäische Datenschutzbeauftragte die Haushaltsbehörde von der Mittelübertragung 1/2013 unterrichtet.

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Haushaltsordnung hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss die Haushaltsbehörde von der Mittelübertragung INF 4/2013 unterrichtet.

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, zu dem vom Europäischen Auswärtigen Dienst vorgelegten Entwurf betreffend die Mittelübertragungen 1/2013 und 2/2013 keine Einwände zu erheben.

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, zu dem vom Europäischen Bürgerbeauftragten vorgelegten Entwurf betreffend die Mittelübertragungen 4/2013 und 5/2013 keine Einwände zu erheben.

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, zu dem vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vorgelegten Entwurf betreffend die Mittelübertragung INF 4/2013 keine Einwände zu erheben.

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, zu dem vom Rechnungshof vorgelegten Entwurf betreffend die Mittelübertragung V/AB-07/C/13 keine Einwände zu erheben.

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, zu dem vom Ausschuss der Regionen vorgelegten Entwurf betreffend die Mittelübertragungen INF 4/2013, INF 5/2013, INF 6/2013, INF 7/2013 und INF 8/2013 keine Einwände zu erheben.

Gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Haushaltsordnung hat der Rat der Europäischen Union die Haushaltsbehörde von der Billigung der Vorschläge für Mittelübertragungen DEC 26/2013, DEC 27/2013, DEC 30/2013, DEC 33/2013, DEC 34/2013 und DEC 35/2013 unterrichtet.

Gemäß Artikel 27 Absatz 3 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss die Vorschläge für Mittelübertragungen der Kommission DEC 26/2013 (N7-0082/2013 - C7-0306/2013 - 2013/2226(GBD)), DEC 30/2013 (N7-0085/2013 - C7-0354/2013 - 2013/2261(GBD)) und DEC 35/2013 (N7-0093/2013 - C7-0380/2013 – 2013/2268(GBD)) gebilligt.

Gemäß Artikel 50 Absatz 1 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, zu dem vom Rechnungshof vorgelegten Entwurf betreffend eine Änderung seines Stellenplans keine Einwände zu erheben.

Gemäß Artikel 203 Absätze 5 und 7 der Haushaltsordnung hat der Europäische Auswärtige Dienst die Haushaltsbehörde von seinen neuen Büros in Ägypten unterrichtet.

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