Gemäß Artikel 87a Absatz 6 GO hat der Vorsitz der Konferenz der Ausschussvorsitzenden dem Präsidenten des Europäischen Parlaments mitgeteilt, dass keine Einwände erhoben wurden gegen
- eine Empfehlung des Ausschusses IMCO für einen Beschluss, keine Einwände gegen die delegierte Verordnung der Kommission vom 30. Oktober 2013 über die Bedingungen für die Veröffentlichung von Leistungserklärungen für Bauprodukte im Internet zu erheben (C(2013)07086) – 2013/2928(DEA)) (B7-0548/2013)
- eine Empfehlung des Ausschusses INTA für einen Beschluss, keine Einwände gegen die delegierte Verordnung der Kommission vom 30. Oktober 2013 zur Änderung der Anhänge I, II und IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen zu erheben (C(2013)07167) – 2013/2929(DEA)) (B7-0547/2013)
Sofern nicht eine Fraktion oder mindestens 40 Mitglieder innerhalb einer Frist von 24 Stunden gegen diese Empfehlungen Einspruch erheben, geltens sie als angenommen. Andernfalls werden sie zur Abstimmung gestellt.
Die Empfehlungen sind während dieser Tagung im Bereich „Séance en direct“ (Tagungsinformationen) abrufbar.