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Protokoll
Mittwoch, 15. Januar 2014 - Straßburg

7. Zusammensetzung des Parlaments

Die zuständigen tschechischen Behörden haben die Wahl von Vĕra Flasarová zum Mitglied des Europäischen Parlaments anstelle von Vladimír Remek mit Wirkung vom 13. Januar 2014 mitgeteilt.

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments und Artikel4 Absätze1 und4 GO nimmt das Europäische Parlament die Wahl von Vĕra Flasarová mit Wirkung vom 13. Januar 2014 zur Kenntnis.

Solange ihr Mandat nicht geprüft ist oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nimmt Vĕra Flasarová gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO unter der Voraussetzung, dass sie zuvor eine Erklärung abgegeben hat, wonach sie kein Amt innehat, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist, an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil.

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