8. Unterzeichnung von nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommenen Rechtsakten (Artikel 74 GO)
Der Präsident teilt mit, dass der Präsident des Europäischen Parlaments am Mittwoch folgende gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommene Gesetzgebungsakte gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates unterzeichnen wird:
- Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (00025/2013/LEX - C7-0026/2014 - 2011/0062(COD));
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (00013/2014/LEX - C7-0018/2014 - 2011/0196(COD)).