Die zuständigen dänischen Behörden haben die Wahl von Rina Ronja Kari zum Mitglied des Europäischen Parlaments anstelle von Søren Bo Søndergaard mit Wirkung vom 5. Februar 2014 mitgeteilt.
Nach Artikel 7 Absatz 1 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und Artikel 4 Absatz 1 und 4 GO nimmt das Parlament die Wahl von Rina Ronja Kari mit Wirkung vom 5 Februar 2014 zur Kenntnis.
Solange ihr Mandat nicht geprüft ist oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nimmt Rina Ronja Kari gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO unter der Voraussetzung, dass sie zuvor eine Erklärung abgegeben hat, wonach sie kein Amt innehat, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist, an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil.