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Verfahren : 2010/0817(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0477/2013

Aussprachen :

PV 26/02/2014 - 17
CRE 26/02/2014 - 17

Abstimmungen :

PV 27/02/2014 - 10.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0165

Protokoll
Mittwoch, 26. Februar 2014 - Straßburg

17. Europäische Ermittlungsanordnung ***I - Europäischer Haftbefehl (Aussprache)
Ausführlicher Sitzungsbericht

Bericht über den Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen [09288/2010 - C7-0185/2010- 2010/0817(COD)] - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Berichterstatter: Nuno Melo (A7-0477/2013)

Bericht mit Empfehlungen an die Kommission zur Überprüfung des Europäischen Haftbefehls [2013/2109(INL)] - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Berichterstatterin: Sarah Ludford (A7-0039/2014)

Nuno Melo und Sarah Ludford erläutern den Bericht.

Es spricht Viviane Reding (Vizepräsidentin der Kommission).

Es sprechen Carlos Coelho im Namen der PPE-Fraktion, Birgit Sippel im Namen der S&D-Fraktion, Judith Sargentini im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Timothy Kirkhope im Namen der ECR-Fraktion, Nikola Vuljanić im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Gerard Batten im Namen der EFD-Fraktion und Anna Maria Corazza Bildt.

VORSITZ: Roberta ANGELILLI
Vizepräsidentin

Es sprechen Josef Weidenholzer, Janusz Wojciechowski, Franco Bonanini, Salvatore Iacolino, Claude Moraes, der auch eine nach dem Verfahren der „blauen Karte“ gestellte Frage von Gerard Batten beantwortet, James Nicholson und Davor Ivo Stier.

Es sprechen nach dem Catch-the-eye-Verfahren Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Ruža Tomašić, Adam Bielan und Jaroslav Paška.

Es sprechen Viviane Reding, Nuno Melo und Sarah Ludford, die auch eine nach dem Verfahren der „blauen Karte“ gestellte Frage von Gerard Batten beantwortet.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 10.2 des Protokolls vom 27.2.2014 und Punkt 10.11 des Protokolls vom 27.2.2014.

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