Dem Parlament wurden folgende Entwürfe delegierter Rechtsakte übermittelt:
- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Bedingungen für die Ablehnung oder Rücknahme von Zahlungen sowie für Verwaltungssanktionen im Rahmen von Direktzahlungen, Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum und der Cross-Compliance (C(2014)01459 - 2014/2656(DEA)
Frist für Einwände: zwei Monate ab dem Tag des Eingangs, dem 11. März 2014
Ausschussbefassung federführend: AGRI
- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Einführung von Übergangsvorschriften (C(2014)01460 – 2014/2657(DEA))
Frist für Einwände: zwei Monate ab dem Tag des Eingangs, dem 11. März 2014
Ausschussbefassung federführend: AGRI
- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des AnhangsX der genannten Verordnung (C(2014)01476 – 2014/2658(DEA))
Frist für Einwände: zwei Monate ab dem Tag des Eingangs, dem 11. März 2014
Ausschussbefassung federführend: AGRI
- Delegierte Verordnung der Kommission über die grundlegenden Anforderungen an ein Inventarsystem der Union und zur Berücksichtigung von Veränderungen der Treibhauspotenziale und der international vereinbarten Inventarleitlinien gemäß der Verordnung (EU) Nr.525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (C(2014)01539 – 2014/2659(DEA))
Frist für Einwände: drei Monate ab dem Tag des Eingangs, dem 12. März 2014
Ausschussbefassung federführend: ENVI
- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Erweiterungen und Änderungen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes und des fortgeschrittenen Messansatzes (C(2014)01551 – 2014/2663(DEA))
Frist für Einwände: ein Monat ab dem Tag des Eingangs, dem 12. März 2014
Ausschussbefassung federführend: ECON
- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen festgelegt wird, was eine enge Übereinstimmung zwischen dem Wert der gedeckten Schuldverschreibungen und dem Wert der Aktiva eines Instituts darstellt (C(2014)01553 – 2014/2665(DEA))
Frist für Einwände: ein Monat ab dem Tag des Eingangs, dem 12. März 2014
Ausschussbefassung federführend: ECON
- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen festgelegt wird, welche Informationen die zuständigen Behörden von Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaaten einander zur Verfügung stellen müssen (C(2014)01554 – 2014/2660(DEA))
Frist für Einwände: ein Monat ab dem Tag des Eingangs, dem 12. März 2014
Ausschussbefassung federführend: ECON
- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für Nicht-Delta-Risiken von Optionen gemäß dem standardisierten Marktrisiko-Ansatz (C(2014)01556 – 2014/2662(DEA))
Frist für Einwände: ein Monat ab dem Tag des Eingangs, dem 12. März 2014
Ausschussbefassung federführend: ECON
- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen für interne Ansätze zur Ermittlung spezifischer Risiken im Handelsbuch bedeutende Risikopositionen und Schwellen definiert werden (C(2014)01561 – 2014/2664(DEA))
Frist für Einwände: ein Monate ab dem Tag des Eingangs, dem 12. März 2014
Ausschussbefassung federführend: ECON
- Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung von AnhangI der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative (C(2014)01571 – 2014/2661(DEA))
Frist für Einwände: zwei Monate ab dem Tag des Eingangs, dem 12. März 2014