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Protokoll
Montag, 15. September 2014 - Straßburg

7. Mitteilung des Präsidenten – Wahl des Bürgerbeauftragten
Ausführlicher Sitzungsbericht

Der Präsident teilt den Mitgliedern mit, dass im Amtsblatt vom 2. September ein Aufruf zur Einreichung von Kandidaturen für das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten veröffentlicht wurde und die Frist für die Einreichung von Kandidaturen am 30. September 2014 abläuft.

Der Präsident weist darauf hin, dass gemäß Artikel 219 Absatz 2 GO jede Kandidatur von mindestens 40 Mitgliedern aus mindestens zwei Mitgliedstaaten unterstützt werden muss und es untersagt ist, mehrere Kandidaturen gleichzeitig zu unterstützen. Unterstütze ein Mitglied mehrere Kandidaturen, können seine Unterstützungen nicht berücksichtigt werden. Werde eine Kandidatur beim Präsidenten eingereicht, sei es nicht mehr möglich, eine Unterstützungsunterschrift zurückzunehmen oder hinzuzufügen.

Gemäß Artikel 219 Absatz 3 GO würden die Kandidaturen, die allen festgelegten Kriterien entsprächen, vom Präsidenten dem Petitionsausschuss übermittelt. Dieser werde voraussichtlich im Dezember Anhörungen veranstalten, um die Bewerber zu hören. Die Anhörungen stünden allen Mitgliedern offen.

Der Präsident teilt zudem mit, dass das Parlament die Wahl während der Januar-Tagung durchführen wird.

Die Dienststellen der Generaldirektion Präsidentschaft stehen den Mitgliedern für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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