Gemäß Artikel 105 Absatz 6 GO hat der Vorsitz der Konferenz der Ausschussvorsitze dem Präsidenten mitgeteilt, dass keine Einwände erhoben wurden gegen:
- eine Empfehlung des ECON-Ausschusses, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 8. Oktober 2014 über das vorläufige System der Beitragsvorauszahlungen zur Deckung der Verwaltungsausgaben des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung während der Übergangsfrist zu erheben (2014/2882(DEA)) (B8-0246/2014)
Sofern sich nicht eine Fraktion oder mindestens 40 Mitglieder innerhalb einer Frist von 24 Stunden gegen diese Empfehlung aussprechen, gilt sie als gebilligt. Andernfalls wird sie zur Abstimmung gestellt.