6. Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bestätigung der Immunität
Nach Rücksprache mit dem Vorsitz und dem Berichterstatter des für die Angelegenheit zuständigen JURI-Ausschusses hat der Präsident beschlossen, sich in Anwendung seiner Befugnisse gemäß Artikel 8 Absatz 1 GO mit Dringlichkeit bei den italienischen Behörden dafür einzusetzen, dass die Vorrechte und die Immunität des ehemaligen Mitglieds Luigi Berlinguer bestätigt werden.