Der hierfür zuständige Rechtsausschuss teilt dem Präsidenten mit, dass die zuständigen deutschen Behörden den Antrag auf die Aufhebung der Immunität von Udo Voigt im Rahmen eines vom Generalstaatsanwalt von Saarbrücken eingeleiteten Strafverfahrens zurückgezogen haben. Dieses Verfahren zur Aufhebung der Immunität wurde somit eingestellt.