4. Wahl eines Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments (Frist für die Einreichung der Kandidaturen)
Auf Vorschlag des Präsidenten wird die Frist für die Einreichung der Kandidaturen für die Wahl eines Vizepräsidenten auf Dienstag, den 19. Mai 2015, 18.00 Uhr festgesetzt.
Die Wahl findet am Mittwoch, 20. Mai 2015, um 12.00 Uhr statt.