Gemäß Artikel 105 Absatz 6 GO hat der Vorsitz der Konferenz der Ausschussvorsitze dem Präsidenten mitgeteilt, dass keine Einwände erhoben wurden gegen:
Die Empfehlung des AGRI-Ausschusses, keine Einwände gegen die delegierte Verordnung der Kommission vom 27. April 2015 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zu erheben (C(2015)02802 – 2015/2673(DEA)) (B8-0439/2015).
Sofern sich nicht eine Fraktion oder mindestens 40 Mitglieder innerhalb einer Frist von 24 Stunden gegen diese Empfehlung aussprechen, gilt sie als gebilligt. Andernfalls wird sie zur Abstimmung gestellt.
Die Empfehlung ist während der laufenden Tagung auf Europarl abrufbar.