Der IMCO-Ausschuss hat folgende Berichtigung eines vom Europäischen Parlament angenommenen Textes übermittelt:
Berichtigung P7_TA-PROV(2014)0390(COR01)der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Neufassung)(ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 164) (in erster Lesung am 15.April 2014 festgelegter Standpunkt des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Erlass der genannten Richtlinie(P7_TA-PROV(2014)0390) (COM(2013)0471 – C7-0203/2013 – 2013/0221(COD)).
Gemäß Artikel 231 Absatz 4 GO gilt diese Berichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens 24 Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder mindestens 40 Mitgliedern beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.
Die Berichtigung ist für die Dauer dieser Tagung auf Europarl abrufbar.