Die Berichtigung P7_TA-PROV(2014)0390(COR01) wurde gestern im Plenum bekannt gegeben (Punkt 6 des Protokolls vom 8.6.2015).
Da weder eine Fraktion noch mindestens 40 Mitglieder beantragt haben, dass sie zur Abstimmung gestellt wird (Artikel 231 Absatz 4 GO), gilt diese Berichtigung als angenommen.