Die zuständigen polnischen Behörden haben die Wahl von Edward Czesak zum Mitglied des Europäischen Parlaments anstelle von Andrzej Duda mit Wirkung vom 11. Juni 2015 mitgeteilt.
Solange sein Mandat nicht geprüft ist oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nimmt Edward Czesak gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO unter der Voraussetzung, dass er zuvor die Erklärung abgegeben hat, wonach er kein Amt innehat, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist, an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil.
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Emmanouil Glezos hat schriftlich seinen Rücktritt als Mitglied des Europäischen Parlaments mit Wirkung vom 8. Juli 2015, Mitternacht, mitgeteilt.
Gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 3 GO stellt das Parlament das Freiwerden seines Sitzes ab dem 9. Juli 2015 fest und unterrichtet die betreffende nationale Behörde hiervon.
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Marit Paulsen hat schriftlich ihren Rücktritt als Mitglied des Europäischen Parlaments mit Wirkung vom 30. September 2015 mitgeteilt.
Gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 3 GO stellt das Parlament das Freiwerden ihres Sitzes ab diesem Zeitpunkt fest und unterrichtet die betreffende nationale Behörde hiervon.