Die Berichtigung P6_TA(2008)0030(COR01) wurde gestern im Plenum bekannt gegeben (Punkt 6 des Protokolls vom 6.7.2015).
Da weder eine Fraktion noch mindestens 40 Mitglieder beantragt haben, dass sie zur Abstimmung gestellt wird (Artikel 231 Absatz 4 GO), gilt diese Berichtigung als angenommen.