11. Unterzeichnung von nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommenen Rechtsakten (Artikel 78 GO)
Der Präsident teilt mit, dass er am Mittwoch, 9. September 2015, folgende gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommene Gesetzgebungsakte gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates unterzeichnen wird:
- Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (kodifizierter Text) (00008/2015/LEX - C8-0259/2015 - 2010/0095(COD))
- Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (00028/2015/LEX - C8-0256/2015 - 2012/0288(COD))
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (00051/2015/LEX - C8-0258/2015 - 2013/0410(COD)).