Die Auslegungen von Artikel 130, Absatz 3 und Artikel 191 der Geschäftsordnung durch den Ausschuss für konstitutionelle Fragen wurden gestern im Plenum bekanntgegeben (Punkt 12 des Protokolls vom 7.9.2015).
Da weder eine Fraktion noch mindestens 40 Mitglieder gemäß Artikel 226 Absatz 3 GO dagegen Einspruch erhoben haben, gelten diese Auslegungen als angenommen (P8_TA-PROV(2015)0295 und P8_TA-PROV(2015)0296).