Der Präsident teilt mit, dass er sich dafür entschieden habe, gegen Janusz Korwin-Mikke und Gianluca Buonanno Sanktionen zu verhängen, weil sie am 7. Juli 2015 und 8. September 2015 sowie am 6. und 7. Oktober 2015 die Arbeit des Parlaments gestört haben. Die Sanktionen bestehen gemäß Artikel 166 GO erstens im Verlust des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von 10 Tagen und zweitens in der Suspendierung von der Teilnahme an allen Tätigkeiten des Parlaments oder seiner Organe für die Dauer von sechs Tagen. Die Betroffenen sind von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt worden.
Der Präsident weist darauf hin, dass Janusz Korwin-Mikke und Gianluca Buonanno gemäß Artikel 167 GO eine interne Beschwerde eingereicht haben. Das Präsidium wird über diese Beschwerden heute Abend entscheiden.