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Protokoll
Montag, 26. Oktober 2015 - Straßburg

6. Berichtigung (Artikel 231 der Geschäftsordnung)

Der IMCO-Ausschuss hat folgende Berichtigung eines vom Europäischen Parlament angenommenen Textes übermittelt:

Berichtigung (P6_TA(2009)0092(COR1)) der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1) (Standpunkt des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Erlass der vorstehend genannten Verordnung (P6_TA(2009)0092) wurde in erster Lesung festgelegt am 10. März 2009 (ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 190) (COM(2008)0316 – C6-0210/2008 – 2008/0100(COD))

Die Berichtigung ist für die Dauer dieser Tagung auf Europarl abrufbar.

Gemäß Artikel 231 Absatz 4 GO gilt diese Berichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens 24 Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder mindestens 40 Mitgliedern beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.

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