Die zuständigen polnischen Behörden haben im Rahmen eines Verfahrens wegen eines verwaltungsrechtlichen Delikts einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Bolesław G. Piecha gestellt.
Der Antrag wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 GO an den zuständigen Ausschuss, den JURI-Ausschuss, überwiesen.