Gemäß Artikel 25 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, keine Einwände gegen die Mittelübertragungen INF 9, 10, 11, 12, 13 und 14/2015 des Ausschusses der Regionen zu erheben.
Gemäß Artikel 25 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, die Mittelübertragung Nr. 4/2015 des Europäischen Bürgerbeauftragten zu billigen.
Gemäß Artikel 27 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, die Mittelübertragung DEC 1/2015 des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu billigen.
Gemäß Artikel 27 Absatz 3 der Haushaltsordnung hat der Haushaltsausschuss beschlossen, die Mittelübertragungen DEC 31/2015, 33/2015, 34/2015, 37/2015 und 38/2015 - Einzelplan III – Kommission zu billigen.
Gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Haushaltsordnung hat der Rat der Europäischen Union die Haushaltsbehörde über die Billigung der Mittelübertragungen DEC 30/2015, 31/2015, 33/2015, 34/2015 und 38/2015 - Einzelplan III – Kommission unterrichtet.
Gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Haushaltsordnung hat der Rat der Europäischen Union die Haushaltsbehörde über die Billigung der Mittelübertragung EESC DEC 1/2015 - Einzelplan VI - Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss unterrichtet.
Gemäß Artikel 203 Absatz 8 der Haushaltsordnung hat der Rat der Europäischen Union die Haushaltsbehörde über die Billigung des Erwerbs des Gebäudes der EU-Delegation in Tokyo unterrichtet.