2. Verlängerung der Amtszeit des Vorsitzenden der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) *
"in der Erwägung, dass die ursprüngliche Liste der Kommission von mehreren betroffenen einzelstaatlichen Behörden, Interessenträgern und der Öffentlichkeit kritisiert wurde, was zur Folge hat, dass diese nun die künftige Wirksamkeit der IAS-Verordnung ernstlich in Frage stellen, und dass die Gründe hierfür in erster Linie in dem Umstand zu suchen sind, dass viele der problematischsten invasiven gebietsfremden Arten nicht in die Liste aufgenommen wurden,"
2.Teil
"hingegen jedoch andere Arten aufgelistet sind, die keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Ökosystemdienstleistungen, die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft haben können oder bei denen die zu ergreifenden Maßnahmen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würden;"
7. Ablehnung gemäß Artikel 106 GO: Zulassung des genetisch veränderten Mais NK603xT25
8. Transparentere Gestaltung, Koordinierung und Annäherung der Politik im Bereich der Körperschaftsteuer
Bericht: Anneliese Dodds und Luděk Niedermayer (A8-0349/2015)
Gegenstand
Änd. Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
Anlage, Empfehlung A1, Überschrift
§
ursprünglicher Text
getr.
1
+
2
+
Anlage, Empfehlung A1, Einleitung
15
PPE
EA
-
302, 377, 12
§
ursprünglicher Text
getr.
1
+
2/EA
+
379, 291, 24
Anlage, Empfehlung A1, Spiegelstrich 2, nach Ziffer 2
16
PPE
-
Anlage, Empfehlung A3, Spiegelstrich 1
19
GUE/NGL
EA
-
332, 337, 24
Anlage, Empfehlung A4, Überschrift
8
EFDD
-
Anlage, Empfehlung A4, Spiegelstrich 4
9
EFDD
NA
-
173, 495, 26
Anlage, Empfehlung A7, Überschrift und Einleitung
§
ursprünglicher Text
ges.
+
Anlage, Empfehlung A7, Spiegelstrich 1
§
ursprünglicher Text
getr.
1
+
2
+
Anhang, Empfehlung A7, nach Spiegelstrich 1
11
Verts/ALE
NA
-
328, 338, 36
Anlage, Empfehlung A7, Spiegelstrich 2
§
ursprünglicher Text
ges./EA
+
462, 204, 20
Anlage, Empfehlung A7, Spiegelstrich 3
20
GUE/NGL
-
§
ursprünglicher Text
ges.
+
Anlage, Empfehlung A4, Spiegelstriche 4 und 5
§
ursprünglicher Text
ges.
+
Anlage, nach Empfehlung A7
12
Verts/ALE
NA
-
303, 382, 18
Anlage, Empfehlung B1, nach der Einleitung
13
Verts/ALE
NA
-
268, 394, 38
Anlage, Empfehlung B3, Einleitung
21
GUE/NGL
-
Anlage, Empfehlung B3, Spiegelstrich 1
22
GUE/NGL
-
Anlage, Empfehlung C1
§
ursprünglicher Text
getr.
1
+
2
+
3
+
4
+
Anlage, Empfehlung C3, Einleitung
23
GUE/NGL
-
Anlage, Empfehlung C3, Spiegelstrich 1, nach Ziffer 2
10
EFDD
-
Anlage, Empfehlung C3, Spiegelstrich 2, nach Ziffer 7
24
GUE/NGL
-
Anlage, Empfehlung C7, nach Spiegelstrich 2
2
ECR
NA
-
103, 562, 32
Anlage, Empfehlung C7, letzter §
§
ursprünglicher Text
getr.
1
+
2
+
Anlage, nach Empfehlung C10
1
S&D
-
Anlage, Empfehlung D1, letzter §
§
ursprünglicher Text
ges.
+
Erwägung A
3
ENF
-
nach Erwägung C
5
EFDD
NA
-
193, 503, 6
Erwägung E
17
GUE/NGL
-
Nach Erwägung E
6
EFDD
NA
-
178, 506, 12
Erwägung H
18
GUE/NGL
-
Erwägung I
7S
EFDD
-
Erwägung AR, Nummer (i)
14
PPE
-
§
ursprünglicher Text
getr.
1
+
2/EA
+
393, 282, 23
Erwägung AR, Nummer (vii)
§
ursprünglicher Text
getr.
1
+
2
+
Erwägung AT, Nummer (ix)
§
ursprünglicher Text
getr.
1
+
2
+
Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)
NA
+
500, 122, 81
Anträge auf namentliche Abstimmung
Verts/ALE:
Änderungsanträge 11, 12, 13
EFDD:
Änderungsanträge 5, 6, 9
ECR:
Änderungsantrag 2
Anträge auf gesonderte Abstimmung
PPE:
Anlage, Empfehlung D1, letzter Absatz
Anträge auf getrennte Abstimmung
ENF:
Anlage, Empfehlung C1
1.Teil
gesamter Text ohne Einleitung und Spiegelstriche 1 und 3
2.Teil
Einleitung
3.Teil
Spiegelstrich 1
4.Teil
Spiegelstrich 3
Anlage, Empfehlung C7, letzter Absatz
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte "dem EU-Haushalt oder"
2.Teil
diese Worte
PPE:
Erwägung AR, Nummer (i)
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte "und öffentliche"
2.Teil
diese Worte
Erwägung AR, Nummer (vii)
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte "Fehlverhalten, Verstöße, Betrug oder"
2.Teil
diese Worte
Erwägung AT, Nummer (ix)
1.Teil
"in der Erwägung, dass Steuerberatungsfirmen bei der Förderung von aggressiver Steuerplanung eine entscheidende Rolle spielen, indem sie Unternehmen dabei helfen, komplexe rechtliche Strukturen zu schaffen, um die Unstimmigkeiten und Schlupflöcher, die durch unterschiedliche Steuersysteme entstehen, auszunutzen;"
2.Teil
"in der Erwägung, dass eine grundlegende Überarbeitung des Körperschaftsteuersystems nicht möglich ist, ohne die Praktiken dieser Beratungsunternehmen zu untersuchen; in der Erwägung, dass bei einer solchen Untersuchung dem Interessenkonflikt Rechnung getragen werden muss, der in solchen Unternehmen herrscht, die gleichzeitig nationale Regierungen zur Einrichtung von Steuersystemen beraten und Unternehmen dazu beraten, wie sie ihre Steuerverbindlichkeiten innerhalb solcher Systeme maximal optimieren können;"
Anlage, Empfehlung A1, Überschrift
1.Teil
gesamter Text außer dem Wort "öffentlich"
2.Teil
Anlage, Empfehlung A1, Einleitung
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte "und öffentlich"
2.Teil
diese Worte
Anlage, Empfehlung A7, Spiegelstrich 1
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte "Fehlverhalten, Verstöße, Betrug oder"
gesamter Text ohne die Worte "ersucht die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin zu prüfen, welche Möglichkeiten es für eine gemeinsame Vorgehensweise mit den USA gegenüber China gibt, und zwar in den Fällen, in denen eine solche Vorgehensweise im Interesse der EU wäre;"
2.Teil
diese Worte
GUE/NGL:
§ 48
1.Teil
"hält zur Bewältigung globaler Sicherheitsfragen gegenseitiges Vertrauen und gegenseitige Zusammenarbeit zwischen China und der EU und den anderen wichtigen internationalen Akteuren für wichtig;"
2.Teil
"hofft, dass China Initiativen unter Führung der EU und der USA unterstützen wird, die darauf abzielen, die Verstöße gegen das Völkerrecht zu beenden, die zum Konflikt in der Ostukraine geführt haben, und die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine nach der Aggression durch Russland wiederherzustellen;"
ECR:
§ 54
1.Teil
"ist nach wie vor zutiefst besorgt darüber, dass China derzeit weltweit die meisten Hinrichtungen vollstreckt und nach wie vor in Geheimverfahren Tausende Menschen pro Jahr zum Tode verurteilt, ohne die internationalen Mindestnormen über die Verhängung der Todesstrafe zu berücksichtigen;"
2.Teil
"hebt ein weiteres Mal hervor, dass die Abschaffung der Todesstrafe zur Achtung der Menschenwürde und zur fortschreitenden Entwicklung der Menschenrechte beiträgt;"
PPE:
§ 51
1.Teil
"fordert die EU mit Nachdruck auf, bei allen Dialogen auf allen Ebenen weiterhin auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage in China zu dringen"
2.Teil
"und in alle bilateralen Verträge mit China Menschenrechtsklauseln aufzunehmen;"
Verschiedenes
Reinhard Bütikofer hat folgende mündliche Änderung zu § 42 vorgeschlagen:
"42. ist nach wie vor besorgt angesichts der eskalierenden Spannungen zwischen den Akteuren im Südchinesischen Meer und fordert daher alle Beteiligten auf, einseitige Provokationen im Südchinesischen Meer zu unterlassen, misst hingegen einer friedlichen Konfliktbeilegung auf der Grundlage des Völkerrechts sowie mithilfe einer unparteiischen Vermittlung, wie zum Beispiel UNCLOS, große Bedeutung bei; bedauert, dass China weder die Zuständigkeit von UNCLOS noch die des Schiedsgerichts anerkennen will; fordert China auf, seine Haltung zu überdenken und fordert alle Akteure einschließlich China auf, die letztliche Entscheidung von UNCLOS zu respektieren; ist der Ansicht, dass der Weg zu einer potenziell friedlichen Lösung der Konflikte in der Region des Ost- und Südchinesischen Meeres möglicherweise darin besteht, Verhandlungen zu führen und gemeinsam Verhaltensregeln für die friedliche Nutzung der fraglichen Seegebiete durchzusetzen, wozu auch die Ausweisung sicherer Handelsrouten und Fischereiquoten oder die Zuweisung von Gebieten zur Ausbeutung von Ressourcen gehören; schließt sich der dringenden Aufforderung des 26. ASEAN-Gipfels nach der raschen Annahme eines Verhaltenskodexes für das Südchinesische Meer an; begrüßt die jüngste Vereinbarung zwischen China und ASEAN, die Konsultationen über einen Verhaltenskodex für Streitigkeiten im Südchinesischen Meer voranzutreiben; nimmt die taiwanische Friedensinitiative für das Südchinesische Meer zur Kenntnis, die darauf abzielt, einen Konsens über einen Verhaltenskodex und über die Einführung eines Verfahrens zu erzielen, das es allen Parteien erlaubt, bei der gemeinsamen Erschließung der Bodenschätze und Meeresressourcen in der Region zusammenzuarbeiten; befürwortet alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass das Südchinesische Meer zu einem „Meer des Friedens und der Zusammenarbeit“ wird;
10. Vorbereitung des Weltgipfels für humanitäre Hilfe: Herausforderungen und Chancen für die humanitäre Hilfe
"betont, dass Frauen in Konflikt- und Postkonfliktsituationen eine zentrale Rolle zukommt, da sie die ersten sind, die in Krisen Maßnahmen ergreifen, indem sie ihre Familie und ihre Gemeinschaft zusammenhalten;"
2.Teil
"fordert die Geber und Regierungen auf, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Programmplanung im Bereich der humanitären Hilfe durchgehend zu berücksichtigen und die Teilhabe von Frauen und Mädchen zu unterstützen;"
§ 23
1.Teil
"fordert die Akteure der humanitären Hilfe auf, Strategien zur Verhinderung und Milderung geschlechtsbezogener Gewalt in all ihre sektorspezifischen Interventionen aufzunehmen und so die Ermittlung neuer EU–Finanzierungsinstrumente zu fördern und zu diesem Zweck Bilanz über die von der Schwerpunktgruppe „weltweiter Schutz“ (Global Protection Cluster) ausgearbeiteten überarbeiteten Leitlinien für die Einbeziehung von Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt in humanitäre Maßnahmen zu ziehen;"
2.Teil
"ist überdies der Ansicht, dass die Akteure der humanitären Hilfe (darunter die EU) Mädchen und Jungen (und insbesondere jugendliche Mädchen) in allen Phasen der Katastrophenvorsorge und -bewältigung konsultieren sollten;"
§ 47
1.Teil
gesamter Text ohne „ohne Bedingungen“
2.Teil
diese Worte
ENF:
§ 11
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte ", Migranten, Menschen, die mit dem HI-Virus leben, LGBTI"
2.Teil
diese Worte
§ 13
1.Teil
"betont, dass das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und das Übereinkommen der Afrikanischen Union über Schutz und Hilfe für Binnenvertriebene in Afrika dahingehend ausgeweitet werden müssen, dass durch sie Vertriebene in allen Teilen der Welt sowie Menschen, die vom Klimawandel betroffen sind, Schutz und Hilfe erhalten und sie auch vor unterschiedlichen Formen der Gewalt, wie Menschenhandel, geschlechtsbezogener Gewalt, Gewalt in Städten und wirtschaftlicher Gewalt, geschützt werden, da sie begründete Angst vor Verfolgung haben können oder die Gefahr bestehen kann, dass sie einen schwerwiegenden Schaden erleiden;"
2.Teil
"betont, dass Migranten derselbe Schutz ihrer Rechte gewährt werden muss, der allen anderen Gruppen in Zeiten von Krisen garantiert wird; fordert, dass besonders schutzbedürftige Gruppen wie Migranten, Staatenlose und Flüchtlinge berücksichtigt werden, die in der Debatte über humanitäre Hilfe oft vernachlässigt werden; fordert eine neue Generation von Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte, mit denen zum Schutz dieser Bevölkerungsgruppen beigetragen wird;"
GUE/NGL:
Erwägung J
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte "und durch eine neue Partnerschaft zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft für innovative Vorsorge und Methoden der Bereitstellung von Hilfe unterstützt wird"
2.Teil
diese Worte
Erwägung N
1.Teil
"in der Erwägung, dass es eines größeren Vertrauens und einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Privatwirtschaft, nichtstaatlichen Organisationen, lokalen Behörden, internationalen Organisationen und Regierungen bedarf;"
2.Teil
"in der Erwägung, dass Ressourcen, Fachwissen, Lieferketten, Fähigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung und logistische Kapazitäten von Unternehmen einer wirksameren Vorsorge und wirksameren humanitären Maßnahmen dienen können;"
PPE, ECR:
Erwägung I
1.Teil
"in der Erwägung, dass Frauen und Kinder nicht nur besonders schutzbedürftig und unverhältnismäßig stärker Risiken ausgesetzt sind, sondern in Katastrophengebieten sowohl während Notlagen als auch im Anschluss an sie auch Opfer von als Waffen eingesetzter Ausbeutung, Marginalisierung, Infektionen und sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt sind; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen bei Vertreibung und dem Wegfall der gewöhnlichen Schutz- und Unterstützungsstrukturen größeren Gefahren ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass das humanitäre Völkerrecht vorschreibt, dass Mädchen und Frauen, die im Krieg vergewaltigt wurden, ohne jede Diskriminierung die gesamte medizinische Versorgung zuteilwerden muss;"
2.Teil
"in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation unsichere Abtreibungen als eine der drei Hauptursachen der Müttersterblichkeit anführt;" außer dem Wort "drei", "Hauptursachen" durch "Ursachen" ersetzen
3.Teil
"drei" et "Haupt(ursachen)"
4.Teil
"in der Erwägung, dass die Gesundheit von Müttern, die psychologische Betreuung von vergewaltigten Frauen ebenso wie die Erziehung und Schulbildung von vertriebenen Kindern erhebliche Herausforderungen in den Flüchtlingslagern sind;"
§ 21
1.Teil
"fordert mit Nachdruck, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht steht und dass die humanitäre Hilfe der EU nicht Einschränkungen unterliegt, die von anderen Partnergebern auferlegt werden; äußert seine Besorgnis darüber, dass Vergewaltigung und weitere Formen der sexuellen und geschlechtsbezogenen Gewalt gegen Frauen und Mädchen in humanitären Notlagen weiterhin als Kriegswaffen eingesetzt werden, und verurteilt diese Praxis; betont, dass diese Gewalt sowie ihre physischen und psychischen Folgen angegangen werden müssen; fordert eine weltweite Verpflichtung, sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen", "in allen Notlagen und Krisen von Beginn an sicher sind, indem das Risiko der sexuellen und geschlechtsbezogenen Gewalt angegangen, Sensibilisierungsarbeit geleistet und dafür gesorgt wird, dass die Täter strafrechtlich verfolgt werden und" und "in humanitären Krisen"
2.Teil
"die Frauen und Mädchen" und "Zugang zu sämtlichen Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit haben"
3.Teil
", zu denen auch sichere Abtreibungen gehören,"
4.Teil
"im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht, den Genfer Abkommen und den dazugehörigen Zusatzprotokollen" und "anstatt unmenschliche Behandlung aufrechtzuerhalten;"
PPE, ENF, ECR:
§ 34
1.Teil
"betont, dass weltweite Maßnahmen erforderlich sind, um die Finanzierungslücke zu schließen; fordert die Einrichtung eines weltweiten Fonds für humanitäre Hilfe, in dessen Rahmen die Beteiligung und Einbeziehung von Gebern, die nicht dem DAC angehören, unterstützt wird und in dem sämtliche bestehenden internationale Finanzinstrumente, heimischen Ressourcen und zusammengelegten Mittel (Fonds der Vereinten Nationen für die Reaktion auf Notsituationen, Nothilfefonds (CERF), Treuhandfonds usw.) zusammengeführt werden"
2.Teil
"und der durch freiwillige und obligatorische Zahlungen von Regierungen, der Privatwirtschaft und regionalen Organisationen ergänzt wird; schlägt vor, dass die Mittel aus obligatorischen Zahlungen unter anderem eingesetzt werden, um Lücken zu schließen, wenn humanitäre Hilfe bei Notlagen der Stufe 3 zugesagt wird, und um die Vorsorge zu unterstützen, Sozialschutz für Zuwanderer mit dauerhafter Bleibeperspektive bereitzustellen oder um unvorhergesehene Notlagen wie Ebola zu bewältigen;" außer den Worten "und obligatorische" und "obligatorischen"
3.Teil
"und obligatorische"
4.Teil
"obligatorischen"
ENF, GUE/NGL:
§ 40
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte "die Privatwirtschaft"
2.Teil
diese Worte
§ 46
1.Teil
"betont, dass für Innovation zahlreiche Quellen genutzt werden sollten, insbesondere das Wissen der betroffenen Menschen, der Zivilgesellschaft und Bevölkerungsgruppen vor Ort an der vordersten Front der Hilfe; betont, dass Mindeststandards in der humanitären Hilfe wichtig sind, um wesentliche öffentliche Dienste wie Bildung, Nahrungsmittelversorgung, Gesundheitsversorgung, Unterkunft sowie Wasseraufbereitung und Abwasserentsorgung während der gesamten Dauer der humanitären Maßnahmen zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass öffentlich–private und branchenübergreifende Partnerschaften die öffentlichen Maßnahmen zur Befriedigung des zunehmenden humanitären Bedarfs ergänzen können" außer "öffentlich-private und" und "wenn der öffentliche Sektor und die Privatwirtschaft gemeinsame Werte und Prioritäten haben, sodass die Unternehmensziele mit den Entwicklungszielen der EU in Einklang stehen, und internationale Standards für Wirksamkeit in der Entwicklungszusammenarbeit einhalten;"
2.Teil
"öffentlich-private und" und "wenn der öffentliche Sektor und die Privatwirtschaft gemeinsame Werte und Prioritäten haben, sodass die Unternehmensziele mit den Entwicklungszielen der EU in Einklang stehen, und internationale Standards für Wirksamkeit in der Entwicklungszusammenarbeit einhalten;" ohne die Worte "die Unternehmensziele"
3.Teil
"die Unternehmensziele"
4.Teil
"weist darauf hin, dass die Unterstützung in Form von Barmitteln, sofern sie angemessen an die Grundprinzipien der wirksamen Zusammenarbeit angepasst ist, ein Beispiel für wirksame Innovation im Bereich der humanitären Hilfe ist;"
11. Entwicklung einer nachhaltigen europäischen Industrie der unedlen Metalle
gesamter Text ohne die Worte "dass darin auf alle bestehenden Maßnahmen eingegangen werden sollte, durch die Energieexporte eingeschränkt oder an Auflagen geknüpft werden, sowie"
2.Teil
diese Worte
Verts/ALE:
Erwägung E
1.Teil
"in der Erwägung, dass die europäische Industrie der unedlen Metalle mit einer ernst zu nehmenden Verlagerung von Investitionen in Drittländer konfrontiert ist"
2.Teil
"die hauptsächlich auf vergleichsweise hohe Energiepreise und hohe CO2-Kosten zurückzuführen ist;"
Erwägung I
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte "in der Erwägung, dass in Zukunft wahrscheinlich eine Störung des Wettbewerbs droht, wenn sich die Zertifikate des europäischen ETS verteuern sollten;"
2.Teil
diese Worte
ALDE:
§ 27
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte "regt an, in einer ersten, maximal einmonatigen Voruntersuchungsphase die Antidumping- und Antisubventionsanträge einer ersten Prüfung zu unterziehen und auf der Grundlage der Ergebnisse präventive Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen, denen eine gründlichere Untersuchung folgt;"
2.Teil
diese Worte
GUE/NGL:
§ 26
1.Teil
"fordert diplomatische Maßnahmen der EU im Bereich der Rohstoffe für die metallurgische Industrie, die auf strategischen Partnerschaften beruhen, aus denen sowohl die europäischen Länder als auch die Rohstoffförderländer Nutzen ziehen, indem die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze in der gesamten Wertschöpfungskette gefördert wird;"
2.Teil
"fordert die Kommission auf, ein Instrument zur detaillierten Analyse des Stahlmarkts einzuführen, damit genaue Informationen über das Verhältnis von Stahlangebot und -nachfrage in Europa und weltweit vorliegen, wobei zwischen struktur- und konjunkturbedingten Entwicklungskomponenten dieses Marktes zu unterscheiden ist; ist der Ansicht, dass die Beobachtung des primären und des sekundären Marktes für unedle Metalle wichtige Informationen für Korrekturmaßnahmen und Vorkehrungen liefern könnte, die aufgrund der Konjunkturschwankungen in der Stahlindustrie unvermeidbar sind; begrüßt den Bericht des Europäischen Kompetenznetzes „Seltene Erden“ (ERECON); fordert die Kommission auf, sich im ERECON weiter dafür einzusetzen, dass die Versorgung Europas mit seltenen Erden stärker diversifiziert und tragfähiger wird, vor allem die politischen Empfehlungen umzusetzen und Ersatzlösungen und eine verstärkte Verwertung zu unterstützen;"
ECR:
§ 29
1.Teil
"betont, dass im Fall aller unedlen Metalle, auch bei rostfreiem Stahl und Aluminium, ein weltweiter Wettbewerb herrscht; vertritt die Auffassung, dass die Kommission bei ihren Untersuchungen und Vergleichsstudien zur Bestimmung einschlägiger geografischer Märkte unbedingt den Weltmarkt als Referenzmarkt heranziehen und ihre Untersuchungen nicht auf den Binnenmarkt beschränken sollte; fordert, dass vor etwaigen Entscheidungen seitens der GD Wettbewerb der Kommission eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Produktionskapazitäten durchgeführt wird, die auch der jeweiligen Anlage und den dortigen Arbeitsplätzen Rechnung trägt, und deren Ergebnisse in die abschließende Mitteilung an die Interessenträger aufgenommen werden; fordert eine Überarbeitung der Wettbewerbspolitik und der Vorschriften über staatliche Beihilfen, damit der Staat besser eingreifen kann, wenn es um die Erhaltung des sozialen und regionalen Zusammenhalts, die Verbesserung von Umweltstandards oder Bedenken in Bezug auf die öffentliche Gesundheit geht;"
2.Teil
"fordert, dass die Auswirkungen von Entscheidungen der GD Wettbewerb auf die Beschäftigung im Voraus berücksichtigt werden, dass eine objektive Begründung möglich ist und gegebenenfalls eine Entschädigung für Arbeitnehmer vorgesehen wird, die von Maßnahmen gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung betroffen sind; fordert eine bessere Einbindung der Sozialpartner und insbesondere der Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften auf nationaler und europäischer Ebene, um Sozialdumping in der Branche zu verhindern und für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu sorgen; fordert, dass die Arbeitnehmer an den in der Industrie stattfindenden Entscheidungsprozessen beteiligt werden;"
S&D, PPE, ECR:
§ 11
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte "erwartet daher mit Spannung die Klimakonferenz in Paris (COP 21);" und "hebt hervor, dass ein solches Übereinkommen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Hersteller unedler Metalle sowie den Verzicht auf Grenzabgaben ermöglichen würde, sofern die Umsetzung des Übereinkommens und möglicherweise nötige Änderungen wirksam überwacht werden;"
2.Teil
"erwartet daher mit Spannung die Klimakonferenz in Paris (COP 21);"
3.Teil
"hebt hervor, dass ein solches Übereinkommen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Hersteller unedler Metalle sowie den Verzicht auf Grenzabgaben ermöglichen würde, sofern die Umsetzung des Übereinkommens und möglicherweise nötige Änderungen wirksam überwacht werden;"
Verts/ALE, ECR:
§ 12
1.Teil
"weist darauf hin, dass mit dem CO2-Grenzabgabensystem, das Ein- und Ausfuhren gleichermaßen berücksichtigt, ein Emissionssenkungsmodell Eingang in die europäischen Rechtsvorschriften findet, das auch den Verbrauch vor Ort berücksichtigt, und dass ein solcher „Bottom-up“-Ansatz den Vorteil einer allgemein anwendbaren, universellen Lösung hat, die den einzelnen Staaten ermöglicht, auf der Grundlage sorgfältiger Folgenabschätzungen selbst zu entscheiden, wie ambitioniert die Klimapolitik gestaltet werden soll;"
2.Teil
"fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in künftige Handelsabkommen Bestimmungen aufgenommen werden, durch die sich die Ausfuhrmöglichkeiten und der Marktzugang für europäische Erzeugnisse aus unedlen Metallen deutlich verbessern; weist nochmals darauf hin, dass die Kommission wettbewerbsverzerrende Vorgehensweisen bei Rohstoffen (Doppelpreissysteme, Ausfuhrbeschränkungen) im Rahmen regionaler, bilateraler und multilateraler Freihandelsabkommen verbieten sollte;"
PPE, ECR:
§ 13
1.Teil
"unterstreicht, dass sämtliche Maßnahmen, die sich auf den Handel auswirken, im Einklang mit internationalen Handelsabkommen stehen müssen; bekräftigt, dass die klimapolitischen Ziele, das Leben und die Gesundheit der Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen und die endlichen natürlichen Ressourcen zu erhalten, den Ausnahmen gemäß Artikel XX GATT entsprechen, sofern sie nicht diskriminierend und nicht als verdeckte Beschränkungen zur Anwendung kommen; stellt fest, dass der Klimawandel, da er die ganze Welt betrifft, auch unter rechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden sollte; ist der Ansicht, dass eine Atmosphäre mit niedrigem CO2-Gehalt (saubere Luft) bereits als endliche natürliche Ressource gilt und deshalb als öffentliches Gut gelten sollte;"
2.Teil
"weist ferner darauf hin, dass Vergeltungsmaßnahmen, die aufgrund von CO2-Grenzabgaben getroffen werden, gegen die internationalen Handelsregeln verstoßen und zu einer Verurteilung führen können; weist nochmals darauf hin, dass es keinesfalls darum geht, die europäische Wirtschaft zu schützen, sondern dafür zu sorgen, dass sie am Markt dieselben Chancen hat wie Mitbewerber aus Drittländern;"
Verts/ALE, GUE/NGL, ECR:
§ 17
1.Teil
"bedauert, dass durch das auf staatlichen Beihilfen basierende System zum Ausgleich indirekter Kosten eine neue Art von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den stromintensiven Herstellern am EU-Binnenmarkt, von denen einige staatliche Beihilfen erhalten, entstanden ist;"
2.Teil
"fordert nachdrücklich, dass dieser Ausgleich vereinheitlicht und gegebenenfalls auf EU-Ebene gewährt wird, damit im Wettbewerb mit internationalen Mitbewerbern sowie zwischen EU-Herstellern gleiche Ausgangsbedingungen herrschen und die Verlagerung von CO2-Emissionen wirksam verhindert wird;"
3.Teil
"weist darauf hin, dass dies vor allem für die sechs Nichteisenmetalle gilt, die zu Preisen gehandelt werden, die von Angebot und Nachfrage auf dem Weltmarkt abhängen und zumeist an der Londoner Börse festgelegt werden;"
4.Teil
"weist darauf hin, dass die Hersteller unedler Metalle die Preise demnach hinnehmen müssen und steigende Kosten nicht an ihre Kunden weitergeben können; gelangt zu dem Schluss, dass der Ausgleich für indirekte Emissionen unbedingt beibehalten werden muss;"
5.Teil
"weist auf den Beschluss über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve (2014/0011/COD) hin, wonach „das Ziel in der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen besteht“, weshalb „im Zuge dieser Überprüfung auch harmonisierte Vereinbarungen in Erwägung gezogen werden, mit denen ein Ausgleich für auf EU-Ebene entstehende indirekte Kosten geschaffen wird“; verweist diesbezüglich auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags(11) niedergelegten Wettbewerbsregeln sowie auf die Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in denen staatliche Beihilfen geregelt werden;"
6.Teil
"fordert die Kommission auf zu prüfen, wie sich die verschiedenen Energieförderprogramme auf die Endkundenenergiepreise auswirken, die sich in bestimmten Mitgliedstaaten direkt auf die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Wirtschaftszweige auswirken;"
PPE, Verts/ALE, ECR:
§ 19
1.Teil
"fordert eindringlich, dass die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate an besonders effiziente Anlagen in von CO2-Verlagerungen betroffenen Wirtschaftszweigen so bald wie möglich, spätestens jedoch ab 2018 und in der vierten Phase von 2021 bis 2030, von den jeweiligen Programmen für Investitionen in neue Ausrüstung, FuE (einschließlich Abscheidung und Speicherung (CCS) sowie Nutzung (CCU) von CO2) und Personalschulungen abhängig gemacht wird, damit die Einhaltung hoher Klima- und Umweltschutznormen sowie der Arbeitnehmerrechte gefördert wird;" ohne die Worte "so bald wie möglich, spätestens jedoch ab 2018 und in der vierten Phase von 2021 bis 2030" und "in neue Ausrüstung, FuE (einschließlich Abscheidung und Speicherung (CCS) sowie Nutzung (CCU) von CO2) und Personalschulungen"
2.Teil
"so bald wie möglich, spätestens jedoch ab 2018 und in der vierten Phase von 2021 bis 2030" und "in neue Ausrüstung, FuE (einschließlich Abscheidung und Speicherung (CCS) sowie Nutzung (CCU) von CO2) und Personalschulungen"
3.Teil
"hebt hervor, dass unbedingt in Forschung und Entwicklung investiert werden muss, damit Europa seine Spitzenposition bei der Herstellung von unedlen Metallen verteidigen kann; weist darauf hin, dass die Wirtschaftszweige, in denen investiert wird, die Krise am besten meistern;"
4.Teil
"fordert, dass die Versteigerungserlöse aus dem ETS in die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in der EU und in Entwicklungsländern, einschließlich Investitionen in erneuerbare Energieträger und Energieeffizienzprojekte in industriellen Wirtschaftszweigen, fließen;"
5.Teil
"unterstützt die im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorgesehenen und in den Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Oktober 2014 festgeschriebenen Pläne zur Einrichtung einer Fazilität (NER 400) für die Abscheidung und Speicherung von CO2, innovative erneuerbare Energieträger und CO2-arme Innovationen in Industriesektoren; ist der Ansicht, dass auch die Pilot- und Demonstrationsprojekte zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 zu den von der Kommission geförderten Programmen zählen sollten, in deren Rahmen emissionsarme Technologien, wie im Fall des Programms NER 300 oder des künftigen Programms NER 400, finanziert werden, wobei das finanzielle Risiko von Geldgeber und Träger gemeinsam getragen wird;"
6.Teil
"weist darauf hin, wie wichtig öffentliche Investitionen und – auf europäischer Ebene – die Mittel von Horizont 2020 sind, wenn es darum geht, die Umwelt- und Energieeffizienz in der Industrie der unedlen Metalle zu verbessern sowie eine den Europa-2020-Zielen entsprechende Verringerung der CO2-Emissionen zu erreichen; betrachtet Mitarbeiterschulungen zur Anwendung emissionsarmer Technologien und Verfahren in der Industrie als strategische Investition, die vollständig in die von der Kommission geförderten Programme zur Finanzierung des Übergangs zu einer emissionsarmen Wirtschaft integriert werden sollte;"
12. Lage in Ungarn: Folgemaßnahmen zur Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juni 2015
"in der Erwägung, dass die Kommission es verabsäumt hat, der Forderung des Parlaments nachzukommen, einen umfassenden Prozess zur Überwachung der Lage der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn durchzuführen;"
2.Teil
"in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Erklärung in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 2. Dezember 2015 ausführte, sie sei bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich des Vertragsverletzungsverfahrens, zu nutzen, um sicherzustellen, dass Ungarn – wie alle anderen Mitgliedstaaten – seinen Verpflichtungen nach dem EU-Recht nachkommt und die in Artikel 2 EUV verankerten Werte der Union achtet; in der Erwägung, dass nach Auffassung der Kommission die Bedingungen für eine Aktivierung des Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips im Falle Ungarns derzeit nicht erfüllt sind;"