Empfehlung für die zweite Lesung: Jasenko Selimovic (A8-0041/2016) (Zur Ablehnung des Vorschlags des Rates ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.)
Gegenstand
Änd. Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
Vorschlag zur Ablehnung des Standpunkts des Rates
1
EFDD
NA
-
78, 613, 13
Standpunkt des Rates
Billigung ohne Abstimmung
Anträge auf namentliche Abstimmung
EFDD:
Änderungsantrag 1
2. Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen ***I
„ersucht die Kommission, ein System strenger Indikatoren und leicht anwendbarer einheitlicher Kriterien zu entwickeln, die auf den Anforderungen des Stockholmer Programms basieren, um das Ausmaß der Korruption in den Mitgliedstaaten zu messen und die Korruptionsbekämpfungsstrategien der Mitgliedstaaten zu bewerten; sorgt sich um die Zuverlässigkeit und Qualität der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten; fordert daher die Kommission auf, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um unter Berücksichtigung des Ziels der vollständigen Umsetzung des Systems der einzigen Prüfung die Bereitstellung umfassender, genauer und zuverlässiger Daten zu gewährleisten;“
2.Teil
„ersucht die Kommission, einen Korruptionsindex zur Kategorisierung der Mitgliedstaaten auszuarbeiten;“
§ 31
1.Teil
„fordert die Kommission nachdrücklich auf, an ihrer strengen Politik der Zahlungsunterbrechung und –aussetzung nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsgrundlage festzuhalten;“
2.Teil
„begrüßt, dass die Kommission einen neuen Beschluss über den Frühwarnmechanismus (EWS) erlassen hat; sieht der von der Kommission vorzuschlagenden Schaffung eines umfassenden Systems der Früherkennung und des Ausschlusses erwartungsvoll entgegen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden besser über die Umsetzung ihrer Politik zu informieren,“
3.Teil
„wobei zu berücksichtigen ist, dass dieser Prozess nicht durch politische Erwägungen untergraben werden sollte;“
§ 48
1.Teil
„weist darauf hin, dass sich die Definition, Klassifizierung und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten und die Berichterstattung hierüber zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten nach wie vor unterscheiden, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass der Begriff Unregelmäßigkeiten unterschiedlich definiert wird; hält eine weitere Harmonisierung für erforderlich und begrüßt in diesem Zusammenhang die delegierte Verordnung der Kommission vom 8. Juli 2015 über die Meldung von Unregelmäßigkeiten, durch die die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen ergänzt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, kohärente Strategien zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten und zur Bekämpfung von Betrug im Bereich der Kohäsionspolitik festzulegen; verweist auf die von der Kommission getroffenen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung betrügerischer Unregelmäßigkeiten,“
2.Teil
„unter anderem die Unterbrechung von 193 Zahlungen im Rahmen der Kohäsionspolitik;“
PPE:
§ 29
1.Teil
„unterstreicht die Bedeutung des Zugangs zu Informationen und der Transparenz der Lobbytätigkeit sowie des Einsatzes von EU-Mitteln zur Unterstützung der Arbeit unabhängiger Organisationen in diesem Bereich,“
2.Teil
„unter anderem zu dem Zweck, den grenzüberschreitenden investigativen Journalismus finanziell zu unterstützen;“
6. Gender Mainstreaming in der Arbeit des Europäischen Parlaments
„fordert die zuständigen Dienststellen auf, weiterhin an besonderen Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu arbeiten;“
2.Teil
„bedauert, dass die Mehrheit der weiblichen Beamten des EP weiterhin der Funktionsgruppe Assistenz (AST) angehört; fordert, dass auf der Grundlage von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten eine jährliche Untersuchung des aktuellen Stands der Gleichstellung der Geschlechter im Parlament durchgeführt wird, und zwar auf sämtlichen Ebenen der Bediensteten und politischen Gremien, zu denen auch parlamentarische Assistenten gehören, und dass diese Berichterstattung veröffentlicht wird;“
PPE:
§ 5
1.Teil
„fordert, dass das Netz für das Gender Mainstreaming ständig weiterentwickelt wird, sodass es die Ausschüsse, aber auch die interparlamentarischen Delegationen vertritt, und dass es uneingeschränkt in die regelmäßige Überprüfung des aktuellen Stands des Gender Mainstreaming in den unterschiedlichen Politikbereichen einbezogen wird; stellt fest, dass sich die MdEP stärker und aktiver in dem Netz einbringen müssen,“
2.Teil
„und fordert, dass das Netz wie die Ausschüsse und Delegationen über stellvertretende MdEP verfügen, damit die Beteiligung erhöht wird;“
§ 10
1.Teil
„stellt fest, dass die Hochrangige Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt dafür zuständig ist, einen Aktionsplan für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt im Parlament zu beschließen und für seine Umsetzung zu sorgen; fordert die Hochrangige Gruppe auf, mit Unterstützung durch die zuständigen Dienststellen einen umfassenden Fahrplan für die Gleichstellung der Geschlechter vorzulegen,“
2.Teil
„aus dem hervorgeht, wie der Anteil von Frauen auf der mittleren und höheren Leitungsebene bis 2020 auf 40 % erhöht werden kann;“
3.Teil
„fordert die Generaldirektion Personal und die Fraktionen auf, in Betracht zu ziehen, sowohl eine Frau als auch einen Mann vorzuschlagen, wenn die Position eines Referatsleiters zu besetzen ist;“
§ 13
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „fordert die Fraktionen auf, in Betracht zu ziehen, in sämtlichen Ausschüssen auf koordinierte Weise MdEP des unterrepräsentierten Geschlechts zu ernennen;“
2.Teil
diese Worte
§ 16
1.Teil
„betont, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung in Form der Planung, Programmplanung und Haushaltsplanung, die zum Voranbringen der Gleichstellung der Geschlechter und der Verwirklichung der Rechte der Frau beiträgt, eines der zentralen Instrumente ist, die von politischen Entscheidungsträgern eingesetzt werden, um geschlechtsspezifische Diskrepanzen zu bewältigen;“
2.Teil
„bedauert, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung gezeigt hat, dass die Geschlechterperspektive bei Weitem nicht bei allen politischen Maßnahmen, auf allen Ebenen und in allen Phasen des Prozesses der Politikgestaltung Berücksichtigung findet;“
3.Teil
„stellt fest, dass es in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist, dass interne Kapazitäten für die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung aufgebaut werden, damit die Kontrollfunktion des Parlaments in diesen Angelegenheiten gestärkt wird;“
4.Teil
„weist darauf hin, dass sich die Folgen von Beschlüssen über Ausgaben und Einnahmen auf Frauen und Männer sehr unterschiedlich auswirken, und betont, dass die MdEP in den jeweiligen Ausschüssen diese unterschiedlichen Auswirkungen bei der Gestaltung von Haushaltsplänen berücksichtigen sollten; betont, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung der Rechenschaftspflicht und der Transparenz im Hinblick auf das Engagement des Parlaments für die Gleichstellung der Geschlechter zugutekommt;“
§ 29
1.Teil
„begrüßt die konkreten Initiativen in diesem Bereich, die von mehreren parlamentarischen Ausschüssen ergriffen wurden, bedauert, dass eine große Mehrheit der Ausschüsse für ihre Arbeit weder einen Aktionsplan für die Gleichstellung beschlossen noch erörtert hat; betont, wie wichtig es ist, dass die zuständigen Gremien mit sämtlichen Ausschüssen und Delegationen zusammenarbeiten, um unter anderem über das Netz für das Gender Mainstreaming bewährte Verfahren auszutauschen“
2.Teil
„und für die Annahme eines Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter durch die einzelnen Ausschüsse und Delegationen ein eindeutiges Verfahren einzuführen, das in die Geschäftsordnung des Parlaments aufgenommen wird; empfiehlt, dass jeder Ausschuss alle zwei Jahre eine Anhörung zum Gender Mainstreaming in seinem Politikbereich veranstaltet, die gleichzeitig wie die Ausarbeitung des Berichts über das Gender Mainstreaming stattfindet;“
§ 33
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „Gremium für die“
2.Teil
diese Worte
§ 34
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „zum Beispiel die Einsetzung einer interinstitutionellen hochrangigen Arbeitsgruppe zum Gender Mainstreaming“
2.Teil
diese Worte
Erwägung E
1.Teil
„in der Erwägung, dass sich die Kommission in der Arbeitsunterlage zum Strategischen Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019 verpflichtet hat, die Maßnahmen im Bereich Gender Mainstreaming fortzusetzen, unter anderem durch Bewertung und Überwachung;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass die Kommission ihr strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter nach 2015 auf ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen heruntergestuft hat;“
Erwägung L
1.Teil
„in der Erwägung, dass die Mehrheit der parlamentarischen Ausschüsse dem Gender Mainstreaming im Allgemeinen Bedeutung beimisst (beispielsweise im Rahmen ihrer Legislativtätigkeit, im Rahmen der Arbeitsbeziehungen zum Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter oder im Rahmen der Ausarbeitung von Aktionsplänen für den Bereich Gleichstellung),“
2.Teil
„während einige Ausschüsse diesem Problem geringe oder keine Aufmerksamkeit widmen;“
Erwägung P
1.Teil
„in der Erwägung, dass dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) eine gemeinsame Erklärung der drei Organe beigefügt ist, die darin übereinstimmten, dass „bei den jährlichen Haushaltsverfahren für den MFR 2014–2020 gegebenenfalls Gleichstellungsaspekte einbezogen werden, wobei berücksichtigt wird, wie der gesamte Finanzrahmen der Union zu einer stärkeren Gleichstellung der Geschlechter beitragen (und das Gender Mainstreaming gewährleisten) kann“;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass das tatsächliche Engagement in Bezug auf die weitere Förderung des Gender Mainstreaming und der Stärkung der Stellung der Frau weiter vorangetrieben werden muss, da die Umsetzung der geltenden Vorschriften noch zu wünschen übrig lässt und die Finanzmittel, die konkret für den Bereich der Gleichstellung der Geschlechter bereitgestellt werden, unzureichend sind;“
Erwägung T
1.Teil
„in der Erwägung, dass alle innen- und außenpolitischen Maßnahmen der EU so konzipiert sein sollten, dass sie Jungen und Mädchen, Männern und Frauen“
2.Teil
sowie allen Personen jeder sonstiger Geschlechtsidentität gleichermaßen zugutekommen;
Erwägung Z
1.Teil
„in der Erwägung, dass die Vertretung von Frauen in wichtigen Entscheidungspositionen auf politischer und administrativer Ebene, unter anderem in den Fraktionen des Parlaments, weiterhin niedrig ist;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass Frauen häufig den Vorsitz von Ausschüssen innehaben, die weniger an der Zuweisung von Ressourcen und der wirtschaftlichen Beschlussfassung beteiligt sind; in der Erwägung, dass das Parlament dafür sorgen muss, dass die Entscheidungspositionen zwischen den Geschlechtern gleichmäßig verteilt sind, wenn die Qualität der Beschlüsse verbessert werden soll; in der Erwägung, dass Männer sich in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter verpflichten müssen und die männlichen MdEP darin bestärkt werden müssen, sich bei ihrer Arbeit mit dem Gender Mainstreaming zu befassen;“
ECR, PPE:
§ 14
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „fordert den zuständigen Ausschuss erneut auf, die Praxis der Gender-Mainstreaming-Änderungsanträge in die Geschäftsordnung aufzunehmen und so der besonderen Rolle des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter beim Gender Mainstreaming als einem horizontalen Grundsatz Rechnung zu tragen;“, „damit die Berichte eine wirkliche geschlechtsspezifische Dimension erhalten“ und „bekräftigt, dass sich der zuständige Ausschuss und der federführende Ausschuss eng über Gender-Mainstreaming-Änderungsanträge und Stellungnahmen abstimmen müssen, um für einen optimalen Zeitplan und optimale Planung zu sorgen, damit wirksam zum Bericht des federführenden Ausschusses beigetragen wird;“
2.Teil
„fordert den zuständigen Ausschuss erneut auf, die Praxis der Gender‑Mainstreaming‑Änderungsanträge in die Geschäftsordnung aufzunehmen und so der besonderen Rolle des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter beim Gender Mainstreaming als einem horizontalen Grundsatz Rechnung zu tragen;“
3.Teil
„damit die Berichte eine wirkliche geschlechtsspezifische Dimension erhalten“ und „bekräftigt, dass sich der zuständige Ausschuss und der federführende Ausschuss eng über Gender-Mainstreaming-Änderungsanträge und Stellungnahmen abstimmen müssen, um für einen optimalen Zeitplan und optimale Planung zu sorgen, damit wirksam zum Bericht des federführenden Ausschusses beigetragen wird;“
§ 18
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „fordert die Kommission auf, auf der Grundlage ihrer verstärkten Bewertung der Auswirkungen auf die Grundrechte bei neuen Legislativvorschlägen und Vorschlägen für politische Maßnahmen systematische, geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen durchzuführen, auch um dafür zu sorgen, dass die EU die Rechte der Frau wahrt;“ und „betont, dass bei derartigen Untersuchungen und den eingesetzten Methoden der Datenerhebung die Erfahrungen von lesbischen, schwulen, bi-, trans-, inter- und quersexuellen Personen berücksichtigt werden müssen;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, auf der Grundlage ihrer verstärkten Bewertung der Auswirkungen auf die Grundrechte bei neuen Legislativvorschlägen und Vorschlägen für politische Maßnahmen systematische, geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen durchzuführen, auch um dafür zu sorgen, dass die EU die Rechte der Frau wahrt;“
3.Teil
„betont, dass bei derartigen Untersuchungen und den eingesetzten Methoden der Datenerhebung die Erfahrungen von lesbischen, schwulen, bi-, trans-, inter- und quersexuellen Personen berücksichtigt werden müssen“
§ 26
1.Teil
„unterstützt uneingeschränkt, dass für alle in den Politikbereichen tätigen Bediensteten des Parlaments gezielte und regelmäßige Schulungen zum Gender Mainstreaming entwickelt werden, für die ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden und die auf die besonderen Bedürfnisse des Parlaments zugeschnitten sind, und für die mittlere und höhere Leitungsebene, insbesondere für Referatsleiter, umfangreichere Schulungen angeboten werden;“ fordert, dass für die MdEP, parlamentarischen Assistenten und Mitarbeiter der Fraktionen Schulungen zum Gender Mainstreaming angeboten werden; fordert, dass Schulungen für weibliches Führungspersonal angeboten werden und Frauen Erfahrung in Führungspositionen geboten wird;“
2.Teil
„empfiehlt, dass in den Schulungen auch Informationen über die zahlreichen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung vermittelt werden; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass sich alle seine Dienststellen ihrer Verantwortung bei der Umsetzung des Gender Mainstreaming bewusst sind, zu denen auch die für Personalressourcen, Sicherheit und Einrichtungen zuständigen Dienststellen gehören; schlägt vor, dass im Bereich Personalressourcen besondere Leitlinien eingeführt werden, mit denen das Gender Mainstreaming wirksam umgesetzt wird, um das Wohlergehen aller Bediensteten am Arbeitsplatz zu verbessern, zu denen auch lesbische, schwule, bi-, trans-, inter- und quersexuelle Personen gehören;“ ohne die Worte „um das Wohlergehen aller Bediensteten am Arbeitsplatz zu verbessern, zu denen auch lesbische, schwule, bi-, trans-, inter- und quersexuelle Personen gehören;“
3.Teil
„um das Wohlergehen aller Bediensteten am Arbeitsplatz zu verbessern, zu denen auch lesbische, schwule, bi-, trans-, inter- und quersexuelle Personen gehören;“
7. Lage von weiblichen Flüchtlingen und Asylsuchenden in der EU
„in der Erwägung, dass asylsuchende Frauen und Mädchen besondere Schutzbedürfnisse und andere Sorgen als männliche Asylbewerber haben“
2.Teil
„und die Umsetzung aller politischen Maßnahmen und Verfahren im Bereich Asyl, auch die Bewertung der Asylanträge, deshalb geschlechterdifferenziert und individuell erfolgen muss;“
3.Teil
„in der Erwägung, dass Asylanträge wegen Gewalt so behandelt werden sollten, dass Frauen davor geschützt sind, im Asylverfahren erneut zum Opfer zu werden;“
§ 6
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „sicherzustellen“
2.Teil
dieses Wort
§ 7
1.Teil
„bekundet seine tiefe Besorgnis über Berichte, dass Frauen und Kinder Geschlechtsverkehr als Überlebensstrategie praktizieren, um Schleuser dafür zu bezahlen, dass sie ihre Reise fortsetzen können, um Asyl in der EU zu suchen;“
2.Teil
„weist erneut darauf hin, dass sichere, legale Einreisewege nach Europa von entscheidender Bedeutung sind, um dieser Situation wirksam zu begegnen;“
§ 12
1.Teil
„betont, dass Frauen selbst in als sicher geltenden Ländern von geschlechterspezifischer Verfolgung betroffen sein können“
2.Teil
„und LGBTI-Personen auch Opfer von Missbrauch sein können, sodass das Ersuchen um Schutz durchaus berechtigt ist;“
3.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten auf, Asylverfahren zu erlassen“
4.Teil
„und Anstrengungen zu unternehmen, Schulungsprogramme aufzustellen, die den Bedürfnissen von mehrfach ausgegrenzten Frauen Rechnung tragen, zu denen auch LGBTI-Frauen gehören;“
5.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gefährlichen Stereotypen über das Verhalten und die Eigenschaften von LGBTI-Frauen zu begegnen und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Zusammenhang mit den Asylanträgen dieser Frauen in vollem Umfang anzuwenden; betont, dass es in allen Mitgliedstaaten Aufnahmeeinrichtungen mit Strukturen für LGBTI-Personen geben muss; betont, dass es in Aufnahmeeinrichtungen oft zu Gewalt gegen LGBTI-Personen kommt;“
§ 33
1.Teil
„betont, dass Migrantinnen – Frauen und Mädchen – ohne gültige Ausweispapiere uneingeschränkten Zugang zu ihren grundlegenden Rechten haben sollten“
2.Teil
„und Kanäle für die legale Zuwanderung geschaffen werden sollten;“
§ 36
1.Teil
„begrüßt, dass das EASO ein neues Schulungsmodul zu Geschlechterfragen, Geschlechtsidentität und sexueller Ausrichtung erarbeitet hat;“
2.Teil
„fordert, dass das Gender Mainstreaming und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung umfassend in die Arbeit des EASO aufgenommen werden, indem Anlaufstellen für Geschlechterfragen eingerichtet werden und offizielle Beziehungen zum Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) unterhalten werden;“
3.Teil
„fordert Informationen über das Herkunftsland, die auch Angaben zur rechtlichen und tatsächlichen Lage der Frauen umfassen, und zwar auch über die Verfolgung bzw. drohende Verfolgung von Frauen durch nichtstaatliche Akteure;“
§ 39
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „die Inhaftnahme von Kindern in der EU eingestellt wird und“
2.Teil
diese Worte
§ 50
1.Teil
„betont, dass unbedingt unabhängige Untersuchungen aller Behauptungen von Vergehen in Einrichtungen für die Inhaftnahme in Zusammenhang mit der Einwanderung oder an den Grenzen, unter anderem dass es zu sexuellem Missbrauch und geschlechtsbezogener Gewalt kommt,“
2.Teil
„durchgeführt werden müssen und Journalisten und einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft Zugang gewährt werden muss;“
§ 61
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „– vor allem im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte –“ und „dass die Aufnahmeländer“ sowie „gewähren sollten“
2.Teil
„– vor allem im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte –“
3.Teil
„dass die Aufnahmeländer“ und „gewähren sollten“
PPE:
Erwägung P
1.Teil
„in der Erwägung, dass sich laut Berichten des Amts des UNHCR während der Reise“ und „Fälle von Gewalt und Missbrauch, einschließlich sexueller Gewalt, gegen weibliche Flüchtlinge und Flüchtlingskinder ereignet haben;“
2.Teil
„aber auch in überfüllten Aufnahmezentren in der EU“
Erwägung R
1.Teil
„in der Erwägung, dass es in den Aufnahmezentren sehr oft keine geeigneten Bereiche gibt, in denen die in den Zentren untergebrachten Mütter ihre Kinder versorgen und sich um sie kümmern können;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass darüber hinaus die Einrichtungen der Rechtsberatung keine angemessene Unterstützung durch die Bereitstellung von Auskünften und bei der Suche nach Familienangehörigen bieten;“
§ 26
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „über ihre Rechte und insbesondere“
2.Teil
diese Worte
§ 31
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „das Abschiebungsverfahren ausgesetzt und/oder“
2.Teil
diese Worte
§ 40
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und dass die Inhaftnahme im Fall von Personen unter 18 Jahren in keinem Fall gerechtfertigt ist;“
2.Teil
diese Worte
§ 54
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „konkrete Maßnahmen“ und „und umzusetzen, mit denen die Teilnahme weiblicher Flüchtlinge und Asylsuchender am Arbeitsmarkt vereinfacht wird, wozu“
2.Teil
diese Worte
§ 57
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und hochwertige“
2.Teil
diese Worte
PPE, ECR:
Erwägung C
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und LGBTI-Personen“
2.Teil
diese Worte
§ 1
1.Teil
„vertritt die Auffassung, dass zur Verbesserung der Sicherheit und Unversehrtheit von weiblichen Flüchtlingen, darunter auch Mädchen, denjenigen sichere und legale Routen in die EU zur Verfügung gestellt werden müssen, die vor Konflikten und Verfolgung fliehen, und dass geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigt werden sollten;“
2.Teil
„betont insbesondere, dass sich mehr Mitgliedstaaten an den Neuansiedlungsprogrammen der EU beteiligen sollten; ist der Ansicht, dass der Zugang zu den EU-Asylverfahren nicht durch Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen im Zusammenhang mit irregulärer Migration verhindert werden sollte; betont, dass das Recht auf Asyl in Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist;“ ohne die Worte „ist der Ansicht, dass der Zugang zu den EU-Asylverfahren nicht durch Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen im Zusammenhang mit irregulärer Migration verhindert werden sollte;“
3.Teil
„ist der Ansicht, dass der Zugang zu den EU-Asylverfahren nicht durch Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen im Zusammenhang mit irregulärer Migration verhindert werden sollte;“
§ 2
1.Teil
„betont, dass unbedingt umgehend für sichere, legale Asylwege gesorgt werden muss, um Schleusernetze zu bekämpfen und die Chancen von Frauen, Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, eine Zuflucht zu finden, ohne dabei ihr Leben zu riskieren, zu verbessern; ist zutiefst besorgt über die Todesfälle, Zurückweisungen und schweren Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen;“ ohne die Worte „Zurückweisungen“
2.Teil
„Zurückweisungen“
3.Teil
„vertritt die Auffassung, dass die Verantwortung sowie die Kosten und der Nutzen unter allen 28 Mitgliedstaaten und nicht nur unter den Erstaufnahmeländern aufgeteilt werden sollten; bedauert, dass es unter den EU-Mitgliedstaaten an Solidarität mangelt;“
§ 13
1.Teil
„betont, dass es sich bei geschlechtsspezifischen Formen der Gewalt und Diskriminierung, z. B. Vergewaltigung, sexueller Gewalt, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsverheiratung, häuslicher Gewalt, so genannten Ehrenverbrechen und unter Strafe gestellter Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, um Verfolgung handelt“
2.Teil
„und dass sie berechtigte Gründe sein sollten, in der EU Asyl zu suchen, und dass dieser Umstand in den neuen Leitlinien zu geschlechterspezifischen Fragen berücksichtigt werden sollte;“
§ 18
1.Teil
„nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, eine gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsländer zu erstellen;“
2.Teil
„fordert, dass alle geeigneten Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass der Ansatz mit dem Refoulement-Verbot im Einklang steht und dass die Rechte von Frauen, Kindern und anderen schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen nicht ausgehöhlt werden; fordert, dass nach Geschlechtern differenziert wird; ist der Ansicht, dass eine Liste sicherer Herkunftsländer nicht dazu führen sollte, dass Asylbewerberinnen, die den Antrag als Opfer von oder aus Angst vor geschlechtsbezogener Gewalt stellen, im Verfahren eine ungünstigere Behandlung zuteilwird; betont, dass übereilte Entscheidungen verhindert werden müssen, bei denen der Gefahr – sogar für Leib und Leben – nicht hinreichend Rechnung getragen wird, der eine Frau, der geschlechtsbezogene Gewalt angetan wurde, ausgesetzt ist, wenn ihr Antrag abgewiesen wird und sie in ihr Heimatland zurückkehren muss;“ ohne die Worte „ist der Ansicht, dass eine Liste sicherer Herkunftsländer nicht dazu führen sollte, dass Asylbewerberinnen, die den Antrag als Opfer von oder aus Angst vor geschlechtsbezogener Gewalt stellen, im Verfahren eine ungünstigere Behandlung zuteilwird;“
3.Teil
„ist der Ansicht, dass eine Liste sicherer Herkunftsländer nicht dazu führen sollte, dass Asylbewerberinnen, die den Antrag als Opfer von oder aus Angst vor geschlechtsbezogener Gewalt stellen, im Verfahren eine ungünstigere Behandlung zuteilwird;“
§ 29
1.Teil
„fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, uneingeschränkten Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten“ ohne die Worte „und den damit verbundenen Rechten“
2.Teil
„und den damit verbundenen Rechten“
3.Teil
„einschließlich des Zugangs zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch,“
4.Teil
„sicherzustellen und unverzüglich zusätzliche Ressourcen für die Gesundheitsfürsorge bereitzustellen;“
§ 43
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „sowie rechtliche Hilfe “