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Protokoll
Dienstag, 12. April 2016 - Straßburg

12. Delegierte Rechtsakte (Artikel 105 Absatz 6 GO)

Gemäß Artikel 105 Absatz 6 GO hat der Vorsitz der Konferenz der Ausschussvorsitze dem Präsidenten mitgeteilt, dass keine Einwände erhoben wurden gegen:

die Empfehlung des IMCO-Ausschusses, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 5. April 2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union zu erheben (2016/2639(DEA)) (B8-0452/2016).

Sofern sich nicht eine Fraktion oder mindestens 40 Mitglieder innerhalb einer Frist von 24 Stunden gegen diese Empfehlung aussprechen, gilt sie als gebilligt. Andernfalls wird sie zur Abstimmung gestellt.

Die Empfehlung ist während der laufenden Tagung auf Europarl abrufbar.

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