Gemäß Artikel 166 GO hat der Präsident am 10. März 2016 beschlossen, gegen Nicolas Bay eine Sanktion zu verhängen, weil er in der Sitzung vom 28. Oktober 2015 das Abstimmungsgerät von Marine Le Pen benutzt hatte (Punkt 5 des Protokolls vom 10. März 2016). Da Nicolas Bay gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt hatte, hat das Präsidium in seiner Sitzung vom 11. April 2016 sein Ersuchen geprüft und den Beschluss des Präsidenten einstimmig bestätigt. Die Sanktion besteht im Verlust des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von fünf Tagen.