Gemäß Artikel 105 Absatz 6 GO hat der Vorsitz der Konferenz der Ausschussvorsitze dem Präsidenten mitgeteilt, dass keine Einwände erhoben wurden gegen
die Empfehlung des IMCO-Ausschusses, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 8. April 2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zu erheben (2016/2656(DEA)) (B8-0515/2016).
Sofern sich nicht eine Fraktion oder mindestens 40 Mitglieder innerhalb einer Frist von 24 Stunden gegen diese Empfehlung aussprechen, gilt sie als gebilligt. Andernfalls wird sie zur Abstimmung gestellt.
Die Empfehlung ist während der laufenden Tagung auf Europarl abrufbar.