Philippe De Backer wurde zum Mitglied der belgischen Regierung ernannt.
Das Parlament stellt fest, dass diese Funktion gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht mit dem Mandat als Mitglied des Europäischen Parlaments vereinbar ist. Gemäß Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 1 GO stellt das Parlament mit Wirkung vom 2. Mai 2016 das Freiwerden des Sitzes fest und unterrichtet die zuständige nationale Behörde.
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Die zuständigen belgischen Behörden haben die Wahl von Lieve Wierinck zum Mitglied des Europäischen Parlaments anstelle von Philippe De Backer mit Wirkung vom 4. Mai 2016 mitgeteilt.
Solange ihr Mandat nicht geprüft ist oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nimmt Lieve Wierinck gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO unter der Voraussetzung, dass sie zuvor eine Erklärung abgegeben hat, wonach sie kein Amt innehat, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist, an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil.
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Janusz Wojciechowski wurde zum Mitglied des Europäischen Rechnungshofs benannt.
Das Parlament stellt fest, dass diese Funktion gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht mit dem Mandat als Mitglied des Europäischen Parlaments vereinbar ist. Gemäß Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 1 GO stellt das Parlament mit Wirkung vom 7. Mai 2016 das Freiwerden des Sitzes fest und unterrichtet die zuständige nationale Behörde.