Die Empfehlung des IMCO-Ausschusses, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 8. April 2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zu erheben (2016/2656(DEA)) (B8-0515/2016), wurde am 27. April 2016 im Plenum bekannt gegeben (Punkt 8 des Protokolls vom 27.4.2016).
Innerhalb der in Artikel 105 Absatz 6 GO festgelegten Frist von 24 Stunden wurde gegen diese Empfehlung kein Einwand erhoben.
Folglich gilt diese Empfehlung als angenommen und wird unter den angenommenen Texten der Sitzung vom Dienstag, 10. Mai 2016 veröffentlicht.