Der Präsident ruft in Erinnerung, dass der Präsident des Parlaments in der Plenarsitzung vom 9. März 2016 gemäß den Artikeln 11 und 165 Absatz 3 GO entschieden hat, Eleftherios Synadinos aufgrund seiner nicht hinnehmbaren Äußerungen über die türkische Bevölkerung als Sofortmaßnahme von der restlichen Sitzung auszuschließen (Punkt 8 des Protokolls vom 9.3.2016).
Am 9. Mai 2016 hat der Präsident nach Anhörung von Eleftherios Synadinos und gemäß Artikel 166 GO entschieden, aufgrund des Gebarens von Eleftherios Synadinos während der Sitzung vom 9. März 2016 eine Sanktion gegen diesen zu verhängen.
Die Sanktion besteht in dem Verlust des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von 10 Tagen. Die Entscheidung wurde dem betroffenen Mitglied heute bekannt gegeben.